Frühe Hilfen und Kinderschutz: Mitwirkung
Beschreibung
Eltern und andere Erziehungsberechtigte sollen bei der Erziehung beraten und unterstützt werden. Zudem sind Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen.
Bei medizinischen Fragestellungen haben die Ärztinnen des Gesundheitsamtes eine beratende Funktion für die Frühen Hilfen.
Bei Fragen des Kinderschutzes können die Ärztinnen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes angefragt werden.
Weitere Informationen
Kontakt
Landratsamt Tübingen
Abteilung Gesundheit
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Tel.: 07071 207-3340
Fax: 07071 207-3337