Datenschutzfolgenabschätzung zum landkreiseigenen Facebookauftritt
Der Landkreis Tübingen betreibt einen eigenen Facebookauftritt:
Aufgrund der Vorgaben der ab 25. Mai 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung (nachfolgend DSGVO) ist für den landkreiseigenen Facebookauftritt gemäß Art. 35 Abs.1 DSGVO eine Datenschutzfolgenabschätzung durchzuführen, wenn eine Form der Verarbeitung, insbesondere bei Verwendung neuer Technologien, aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat.
1. Risikoidentifikation
Der kreiseigene Facebookauftritt löst das in Art. 35 DSGVO beschriebene Risiko aufgrund des nur sehr geringen Umfangs einer eigenen Datenverarbeitung selbst nicht aus. Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass es sich bei den eigenen Beiträgen hauptsächlich um ein reines Senden von Inhalten ohne Personenbezug handelt und bei einer etwaigen Kommunikation mit anderen Nutzern nur die Daten verarbeitet werden, die diese selbst und freiwillig angegeben haben.
Die Nutzung von Facebook durch unseren Facebookauftritt hat jedoch weitreichende Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Auswertung der Daten durch den Plattformbetreiber zu Werbezwecken u.ä.. Dies stellt eine Verarbeitung mit einem hohen Risiko dar, für die eine Datenschutzfolgenabschätzung vorzunehmen ist.
Der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit Baden-Württemberg (nachfolgend LfDI) geht insofern davon aus, dass öffentliche Stellen, die Soziale Medien zur Öffentlichkeitsarbeit und zur Bereitstellung allgemeiner Informationen nutzen, eine Mitverantwortung tragen. Mitverantwortung bedeutet dabei nicht, dass die jeweilige öffentliche Stelle die Datenschutzkonformität von Facebook bestätigt oder garantiert. Mitverantwortung bedeutet vielmehr, dass der Landkreis Tübingen sich und anderen die Risiken von Facebook bewusst macht. Auf diese Risiken, die generell mit der Nutzung von Facebook einhergehen, werden die Nutzer insbesondere in der Datenschutzerklärung des Landkreises Tübingen hingewiesen.
Der Anbieter hat sich aber den Grundsätzen des Data Privacy Framework verpflichtet. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter:
Datenschutzerklärung für den landkreiseigenen Facebookauftritt
Die Abschätzung der Folgen der Nutzung von Facebook stellt sich vor diesem Hintergrund wie folgt dar:
Die eingangs beschriebenen Risiken, die mit einer Nutzung von Facebook einhergehen, bestehen grundsätzlich unabhängig von der eigenen Nutzung durch den Landkreis Tübingen. Auch wird durch die Beiträge des Landkreises Tübingen in den Angeboten selbst in der überwiegenden Zahl der Fälle kein Bezug zu personenbezogenen Daten hergestellt, sondern es werden eigene, sachbezogene Inhalte verbreitet.
Schließlich sind die Daten, die durch die Interaktion mit dem jeweiligen Account in Facebook oder anderen Accounts verarbeitet werden schon öffentlich zugänglich bzw. frei im Internet verfügbar.
Jedoch werden die Inhalte durch das Erscheinen auf dem Facebookauftritt des Landkreises Tübingen und die Wechselbeziehung einer breiteren/spezifischeren Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und erreichen so unter Umständen eine größere Aufmerksamkeit und weitere Verbreitung als ohne diese Interaktion.
Auch dadurch, dass der Landkreis Tübingen sich innerhalb von Facebook mit anderen Accounts vernetzt, entstehen zusätzliche Querverbindungen und Informationen über den jeweiligen Nutzer des Accounts.
Schließlich werden auch beim passiven Mitlesen der Seite durch die Nutzer Logdaten durch den Plattformanbieter erhoben.
2. Risikoanalyse
Durch die Erweiterung des Verbreitungskreises und die Vergrößerung der Verknüpfungsmöglichkeiten wird die Verarbeitung der Daten für andere Zwecke durch den Betreiber von Facebook und eine heimliche Profilbildung begünstigt. Auch kann die Offenheit für Besucherbeiträge zu nachteiligen gesellschaftlichen Folgen wie unangebrachten oder diskriminierenden Kommentaren oder der Verbreitung sensibler Daten führen.
Mögen diese Schäden sich bei einer Verursachung durch den Plattformbetreiber selbst als wesentlich darstellen, so werden diese durch den Facebookauftritt des Landkreises Tübingen nur in sehr begrenztem Maße erhöht. Da die jeweiligen Informationen auch noch anderweitig veröffentlicht werden, entsteht auch kein Zwang der Teilnahme an Facebook.
3. Risikobewertung
Insgesamt ist das durch das Angebot verursachte zusätzliche Risiko daher als gering bis mittel einzustufen.
Zudem trägt der Landkreis Tübingen aktiv dazu bei, das Risiko weiter zu senken. Hierzu zählt insbesondere die Aufklärung über die Datenschutzerklärung zum landkreiseigenen Facebookinternetauftritt.
Datenschutzerklärung zum landkreiseigenen Facebookinternetauftritt
Ein Großteil dieser Maßnahmen liegt allerdings in der Sphäre des Nutzers: So besteht bei einer Nutzung von Facebook keine Pflicht den jeweiligen Klarnamen zu führen. Außerdem kann sich der Nutzer durch verschiedene Einstellungen bis zu einem gewissen Grad schützen, etwa durch das Löschen seines Browserverlaufs, das Deaktivieren von Cookies, oder die fehlende Standortfreigabe bei der Verwendung von Fotos.
Zudem ermöglicht die kontinuierliche redaktionelle Betreuung ein Eingreifen durch den Landkreis Tübingen bei etwaigen ehr- oder persönlichkeitsverletzenden Kommentaren bis hin zur Sperrung des Accounts des "störenden" Nutzers. Der Landkreis Tübingen hat zudem für die Nutzung seines Facebookauftritts eine Netiquette formuliert, auf deren Einhaltung bei der Betreuung geachtet wird.
Konzept und Netiquette zum landkreiseigenen Facebookauftritt
4. Ergebnis
Der Facebookauftritt des Landkreises Tübingen ist angesichts der beschriebenen Risiken und verbindlich vorgesehenen Maßnahmen vertretbar. Der Landkreis Tübingen verpflichtet sich zudem, die weitere Entwicklung zu beobachten und die hier vorgenommene Prüfung nötigenfalls zu wiederholen und fortzuentwickeln.