Natur
Schutz seltener Vogelarten im Bereich Rottenburg am Neckar
Betretungsverbot und Leinenpflicht für Hunde vom 1. April bis 15. August 2025
Grauammern, Kiebitze und Rebhühner sind Bodenbrüter und deshalb besonders störungsempfindlich. Sie verlassen ihre Nester, sobald sich Reiter, Hunde, Radfahrer oder Spaziergänger annähern. Häufige Störungen führen zur Aufgabe der Brut. Zum Schutz seltener Vogelarten hat das Landratsamt Tübingen durch Allgemeinverfügung angeordnet, dass im Bereich Rottenburg am Neckar abseits von Wegen bestimmte Gebiete nicht betreten und befahren werden dürfen und Hunde an der kurzen Leine zu führen sind.
Es handelt sich um ein rund 243 ha großes Gebiet zwischen dem Heuberg und der K 6938 Rottenburg-Wendelsheim sowie um ein rd. 134 ha großes Gebiet zwischen der L 372 Wurmlingen-Rottenburg und dem Baggersee Bischoff. Das Landratsamt Tübingen bittet um Verständnis für diese Schutzmaßnahme, die vom 1. April 2025 bis 15. August 2025 befristet ist. Jede Zuwiderhandlung kann als erhebliche Störung nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz gewertet und als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.
Wie in den Vorjahren ist eine Verlängerung der Geltungsdauer bis 15. August notwendig, damit die Erfolge des Rebhuhnschutzprojekts flankiert, evtl. Zweitbruten der Rebhühner und die Aufzucht der Jungvögel ausreichend berücksichtigt werden.
Das Betretungs- und Befahrungsverbot gilt nicht für Bewirtschafter im Rahmen ihrer landwirtschaftlichen Tätigkeit, nicht für Jäger im Rahmen der Jagdausübung und nicht für behördliche Kontrollen.
Die Allgemeinverfügung sowie eine Übersichtskarte sind unter der Rubrik Bekanntmachungen einsehbar: