Parkausweis (orange)
Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen ("orangefarbener Parkausweis aG light")
Wichtiger Hinweis: zuständige Stelle
Das Landratsamt Tübingen ist für folgende Gemeinden zuständig: Dettenhausen, Dußlingen, Gomaringen, Hirrlingen, Kirchentellinsfurt, Kusterdingen, Nehren, Neustetten und Starzach.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Einwohner der Städte Tübingen, Rottenburg und Mössingen und der Gemeinde Ammerbuch den Parkausweis beim zuständigen Rathaus beantragen müssen:
Antrag
Formular
Onlineantrag
Der Antrag auf Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen "orangefarbener Parkausweis aG light" kann auch online über service-bw gestellt werden:
- Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen beantragen (orangefarbener Parkausweis)
Onlineantrag und Beschreibung
Weitere Informationen
Kontakt
Abteilung Verkehr und Straßen: Sachgebiet Verkehrsrecht
Allgemeine Kontaktmöglichkeit
Landratsamt Tübingen
Abteilung Verkehr und Straßen
Verkehrsrecht
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Tel.: 07071 207-4320
Fax: 07071 207-4355
Kontaktübersicht
Sachgebietsleitung
Herr Besserer