Parkausweis (blau)

Parkerleichterungen für Menschen mit schweren Behinderungen ("blauer Parkausweis")

Wichtiger Hinweis: zuständige Stelle

Das Landratsamt Tübingen ist für folgende Gemeinden zuständig: Dettenhausen, Dußlingen, Gomaringen, Hirrlingen, Kirchentellinsfurt, Kusterdingen, Nehren, Neustetten und Starzach.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Einwohner der Städte Tübingen, Rottenburg und Mössingen und der Gemeinde Ammerbuch den Parkausweis beim zuständigen Rathaus beantragen müssen:

Antrag

Formular

Das Formular für den Antrag steht hier auch zum Download zur Verfügung:

Onlineantrag

Der Antrag auf Parkerleichterungen für Menschen mit schweren Behinderungen ("blauer Parkausweis") kann auch online über service-bw gestellt werden:

Weitere Informationen

Kontakt

Abteilung Verkehr und Straßen: Sachgebiet Verkehrsrecht

Allgemeine Kontaktmöglichkeit

Landratsamt Tübingen
Abteilung Verkehr und Straßen
Verkehrsrecht
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-4355

Kontaktübersicht

Sachgebietsleitung

Herr Besserer

Übergeordnete Stelle