Parkausweis (blau)

Parkerleichterungen für Menschen mit schweren Behinderungen ("blauer Parkausweis")

Zuständige Stelle

Das Landratsamt Tübingen ist für folgende Gemeinden zuständig Dettenhausen, Dußlingen, Gomaringen, Hirrlingen, Kirchentellinsfurt, Kusterdingen, Nehren, Neustetten und Starzach.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Einwohner der Städte Tübingen, Rottenburg und Mössingen und der Gemeinde Ammerbuch den Parkausweis beim zuständigen Rathaus beantragen müssen:

Antrag

Formular

Das Formular für den Antrag steht hier auch zum Download zur Verfügung:

Onlineantrag

Der Antrag auf Parkerleichterungen für Menschen mit schweren Behinderungen ("blauer Parkausweis") kann auch online über service-bw gestellt werden:

Weitere Informationen

Kontakt

Abteilung Verkehr und Straßen: Sachgebiet Verkehrsrecht

Allgemeine Kontaktmöglichkeit

Landratsamt Tübingen
Abteilung Verkehr und Straßen
Verkehrsrecht
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Kontaktübersicht

Sachgebietsleitung

Herr Besserer

Übergeordnete Stelle