Ukrainische Führerscheine

Gültigkeit von ukrainischen Führerscheinen

Voraussetzungen

Ab dem 27. Juli 2022 werden gültige ukrainische Führerscheine in Deutschland weiter anerkannt, soweit dem Inhaber des Führerscheins vorübergehender Schutz oder angemessener Schutz nach nationalem Recht gewährt wird. Der Führerschein oder der Fahrerqualifizierungsnachweis muss allerdings vorerst als Originaldokument mitgeführt werden.

Der EU-Rat hat am 18. Juli 2022 die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung besonderer und vorübergehender Maßnahmen, in Anbetracht der Invasion der Ukraine durch Russland, in Bezug auf von der Ukraine gemäß ihren Rechtsvorschriften ausgestellte Fahrerdokumente beschlossen. Die Verordnung Nr. (EU) 2022/1280 tritt am 27.07.2022 in Kraft.

Gemäß Art. 9 Absatz 2 der Verordnung endet diese spätestens am 6. März 2025, bzw. früher, wenn der Schutzstatus verloren geht. Das Bundesinnenministerium (BMI) hat entsprechende Hinweise zu den anspruchsberechtigten Personen auf seiner Homepage veröffentlicht.

Sie haben einen gültigen ukrainischen Führerschein

Sie müssen nichts unternehmen. Ihr ukrainischer Führerschein wird in Deutschland und in allen Mitgliedstaaten der EU anerkannt. Das Mitführen einer beglaubigten Übersetzung oder ein internationaler Führerschein sind nicht erforderlich.

Sie haben einen digitalen ukrainischen Führerschein / Sie haben Ihren ukrainischen Führerschein verloren oder er wurde gestohlen

Digitale ukrainische Führerscheine können nur dann anerkannt werden, soweit deren Echtheit geprüft werden kann. Ebenso können im Verlustfall Ersatzdokumente nur ausgestellt werden, wenn der Nachweis einer gültigen Fahrerlaubnis vorliegt. Der Zugriff auf entsprechende Register hierfür besteht aktuell noch nicht. In der Folge können digitale ukrainische Führerscheine in Deutschland noch nicht anerkannt und Ersatzdokumente noch nicht ausgestellt werden.

Sie sind ukrainischer Berufskraftfahrer

Aktuell wird daran gearbeitet, die erforderlichen Verfahren und Rechtsgrundlagen zur vorübergehenden Anerkennung ukrainischer Berufskraftfahrerqualifikation in Deutschland zu schaffen, die von der EU gefordert werden.

Hinweis

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Landratsamt Tübingen
Abteilung Verkehr und Straßen
Fahrerlaubnisbehörde
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-4356

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Öffnungszeiten der Führerscheinstelle für Termine

Mo.–Mi. 7:30–12:00 Uhr
Do. 7:30–12:00 und 13:00–17:30 Uhr
Fr. 7:30–12:00 Uhr

Telefonische Sprechzeiten zusätzlich

Mo.–Mi. 13:30–15:30 Uhr

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Sachgebietsleitung

Frau Mayer

Übergeordnete Stelle