Kenntnisgabeverfahren (Baurecht)
Beschreibung
Errichtung, Veränderung, Rückbau oder Abbruch bestimmter bauliche Anlagen können im Rahmen eines Kenntnisgabeverfahrens gemäß § 51 Landesbauordnung (LBO) durchgeführt werden. Es empfiehlt sich, zur Klärung der Verfahrensart sich von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten zu lassen:
Verfahren, Formulare
Weitere Informationen
Einen Überblick über alle baurechtsrelevanten Themen finden Sie ebenfalls auf dem Landesportal service-bw.de im Themenbereich Bauen und Modernisieren:
Kontakt
Landratsamt Tübingen
Abteilung Ordnung und Baurecht
Baurecht
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Tel.: 07071 207-4018
Fax: 07071 207-4044
Allgemeine Sprechzeiten
Sekretariat des Aufgabenbereichs Baurecht
Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr