Jugendhilfeplanung

Beschreibung

Der öffentliche Träger der Jugendhilfe hat die Gesamtverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach Vorgabe des SGB VIII. Er hat den Auftrag, die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Maßnahmen der Jugendhilfe rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung zu stellen. Dabei sind verschiedene Grundrichtungen der Erziehung zu berücksichtigen.

Die Jugendhilfeplanung ist ein Instrument zur systematischen Ausrichtung im Hinblick auf die gesellschaftlichen Entwicklungen der Handlungsfelder der Jugendhilfe. Das Ziel ist es, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten oder zu schaffen.

Jugendhilfeplanung ist in ihrer Gesamtheit ein vielschichtiges Zusammenwirken zwischen der Verwaltung der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, dem Jugendhilfeausschuss, den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, und weiteren Akteuren, die für Kinder und Jugendliche und ihre Familien Angebote schaffen.

Die Jugendhilfeplanung muss dabei gesellschaftliche Einflüsse erkennen, die Daten analysieren und berücksichtigen, die auf Familien und das Heranwachen von Kindern im Landkreis Tübingen Einfluss nehmen können.

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Jugend
Jugendhilfeplanung
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

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