Heilpraktiker
Heilpraktikererlaubnis, Heilpraktikerprüfung
Beschreibung
Wer heilkundlich tätig sein will, ohne Arzt oder Ärztin zu sein, benötigt die Heilpraktikererlaubnis.
Die entsprechende schriftliche und mündliche Prüfung wird für den gesamten Regierungsbezirk Tübingen zentral vor der Abteilung Gesundheit des Landratsamts Tübingen abgelegt, die nach Bestehen auch die entsprechende Erlaubnis erteilt. Auch für einen etwaigen Erlaubnisentzug ist das Landratsamt zuständig.
Aktuelle Hinweise (Stand 10.02.2025)
Neue Gebühren
Die neue Gebührenverordnung ist zum 01.08.2024 in Kraft getreten. Die derzeit gültigen Gebührensätze können Sie unserer Gebührenverordnung sowie unseren Informationsblättern entnehmen.
Hinweise zur schriftlichen Kenntnisüberprüfung am 19.03.2025
Das Einladungsschreiben zur schriftlichen Kenntnisüberprüfung wurde am Montag, den 27.01.2025 an alle Teilnehmenden versandt, die Ihre Unterlagen vollständig eingereicht haben.
Achtung!
Aufgrund von Bauarbeiten hat sich der Ort der schriftlichen Kenntnisüberprüfung geändert. Für den Heilpraktiker ohne Bestallung (Allgemein) sowie den Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie wird die schriftliche Überprüfung in der Städtischen Festhalle in Rottenburg am Neckar, Seebronner Straße 20, 72108 Rottenburg stattfinden.
Veröffentlichung der Lösungen – Ergebnismitteilung der schriftlichen Kenntnisüberprüfung
Die Lösungen der schriftlichen Kenntnisüberprüfung werden am 21.03.2025 auf unserer Internetseite veröffentlicht.
Am 26.03.2025 werden die Briefe mit den Ergebnissen der schriftlichen Kenntnisüberprüfung versandt. Beim Bestehen des schriftlichen Teils erhalten Sie mit der Ergebnismitteilung auch die Einladung zum mündlich-praktischen Teil der Kenntnisüberprüfung.
Mündlich-praktische Kenntnisüberprüfung im Frühjahr 2025
Die mündlich-praktische Kenntnisüberprüfungen für den Heilpraktiker Allgemein sowie den Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie finden voraussichtlich in der Kalenderwoche 18 – 22 statt (Änderungen sind vorbehalten).
Termine für die mündlich-praktische Kenntnisüberprüfung werden mit der Ergebnismitteilung (siehe oben) zugesandt.
Ab Mittwoch, den 26.03.2025 können Sie für einen zeitnahen Abgleich Ihren mündlichen Termin, telefonisch unter 07071 207-3325 oder -3318 erfragen.
Kenntnisüberprüfung im Herbst 2025
Eine Anmeldung für die Kenntnisüberprüfung im Herbst 2025 ist im Zeitraum von 01.01.2025 bis 15.07.2025 möglich.
Anmeldungen für die Kenntnisüberprüfung im Frühjahr 2026, die vor dem 01.08.2025 eingehen, werden nicht berücksichtigt und zurückgesandt.
Heilpraktikererlaubnis: Erteilung
Onlinedienst
- Heilpraktikererlaubnis: Antrag
Den Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis für den allgemeinen Heilpraktiker und die sektoralen Heilpraktiker können Sie online über das Landesportal service-bw einreichen.
Formulare, Infomaterial
Heilpraktiker allgemein
Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie, der Podologie, der Ergotherapie oder der Logopädie
Rechtsgrundlagen
- Heilpraktikergesetz
- Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz
- Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes (PDF/257 KB)
- Gebührenverordnung mit Gebührenverzeichnis (Landratsamt Tübingen) (PDF/221 KB)
- Informationen zum Datenschutz (DSGVO) (PDF/23 KB)
- Heilpraktikerüberprüfungsleitlinien (Bund)
Kenntnisprüfung: Lösungen
Heilpraktiker Kenntnisprüfung – Lösungen vom März 2025
Kontakt
oder Tel.: 07071 207-3318
Sprechzeiten
Mo.–Do. 8:00–12:00 Uhr
Beratung nur nach telefonischer Terminvereinbarung