Einheitlicher Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner des Landkreises Tübingen (EU-Dienstleistungsrichtlinie)

Häufige Fragen und Antworten

Was kann der Einheitliche Ansprechpartner für mich erledigen?

Der Einheitliche Ansprechpartner informiert Sie über die rechtlichen Anforderungen, die für die Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit erfüllt sein müssen. Über ihn können Sie alle Formalitäten und Verfahren zur Aufnahme Ihrer Tätigkeit abwickeln, ohne dass Sie sich direkt an die zuständigen Behörden wenden müssen.

Der Einheitliche Ansprechpartner klärt Sie darüber auf, welche Unterlagen Sie in welcher Form bei den Behörden für die Aufnahme ihrer Tätigkeit einreichen müssen. Er stellt Ihnen gegebenenfalls entsprechende Formulare zur Verfügung und nimmt ihre Anträge, Anzeigen und Erklärungen entgegegen und leitet diese an die zuständigen Behörden weiter.

Der Einheitliche Ansprechpartner gibt Ihnen Auskunft über den Verfahrensstand und übermittelt Ihnen Mitteilungen und Bescheide der zuständigen Behörden. Bescheide können auch von den zuständigen Behörden direkt an Sie übermittelt werden, wenn Sie dies wünschen.

Wo erhalte ich Informationen und die notwendigen Antragsunterlagen zu meiner Dienstleistung?

Sie wissen nicht, welche Unterlagen Sie für die von Ihnen beabsichtigte Dienstleistung vorlegen müssen? Die notwendigen Informationen und Unterlagen erhalten Sie von Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner oder über das Landesverwaltungsportal Baden-Württemberg:

Kann ich die Formalitäten zu meiner Dienstleistungstätigkeit auch auf elektronischem Weg erledigen?

Alle Informationen zur Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit können von Ihnen auf dem Landesverwaltungsportal "service-bw" abgerufen werden. Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner und können alle notwendigen Formalitäten und Verfahren im Sinne der europäischen Dienstleistungsrichtlinie online erledigen. Die Informationen werden Ihnen im Themenbereich "Dienstleistungen/DLR-Lebenslagen" differenziert nach den Tätigkeitsbegriffen präsentiert. Ausgehend von den einzelnen Informationsseiten haben Sie die Möglichkeit die Aufnahme ihrer Tätigkeit elektronisch anzumelden und weitere Formalitäten, z.B. Anträge zur Erlaubniserteilung bei erlaubnispflichtiger Gewerbeausübung, elektronisch zu erledigen.

Auch im elektronischen Verfahren besteht die Möglichkeit den Einheitlichen Ansprechpartner als Verfahrenskoordinator einzuschalten. Beachten Sie bitte dabei, dass nur für diejenigen Dienstleistungstätigkeiten Informationen und eine elektronische Verfahrensabwicklung angeboten werden, für die dies durch bundes- oder landesrechtliche Vorschriften ermöglicht ist.

Informationen im Landesverwaltungsportal Baden-Württemberg:

Welche Gebühren kommen auf mich zu?

Die Inanspruchnahme des Einheitlichen Ansprechpartners ist derzeit gebührenfrei. Die Gebühren für die Verwaltungsleistungen, die zur Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit in Anspruch genommen werden, richten sich in der Regel nach den für die zuständigen Behörden geltenden Gebührenverordnungen. Für die Festsetzung dieser Gebühren ist in Baden-Württemberg ab dem 28. Dezember 2009 das Prinzip der Kostendeckung anzuwenden.

Über die voraussichtliche Gebührenhöhe für Verwaltungsdienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit erbracht werden, informieren die jeweils zuständigen Behörden oder der Einheitliche Ansprechpartner sowie die entsprechenden Informationsseiten des Landesverwaltungsportals "service-bw".

Kann ich mich auch später noch an den Einheitlichen Ansprechpartner wenden, wenn während meiner selbständigen Tätigkeit Fragen auftauchen oder sich Änderungen ergeben?

Der Einheitliche Ansprechpartner steht Ihnen während Ihrer gesamten Tätigkeit als selbstständiger Dienstleistungserbringer zur Verfügung.

Kann ich mich auch direkt an die zuständige Behörde wenden und wie und wo finde ich diese?

Eine Verpflichtung zur Inanspruchnahme des Einheitlichen Ansprechpartners besteht nicht. Sie können die Formalitäten zur Aufnahme Ihrer Dienstleistungstätigkeit auch in direktem persönlichen oder elektronischen Kontakt mit den örtlich und sachlich zuständigen Behörden erledigen. Die für Ihre Anliegen im Bereich der Gewerbeausübung zuständigen Behörden und deren Kontaktmöglichkeiten können Sie ebenfalls im Landesverwaltungsportal "service-bw" unter der Rubrik "DLR-Lebenslagen" recherchieren.

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