Einheitlicher Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner (EAP) des Landkreises Tübingen (EU-Dienstleistungsrichtlinie)
Beschreibung
Dienstleister aus dem Bundesgebiet und aus den Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftraums, die sich zur selbständigen Ausübung ihres Gewerbes im Landkreis Tübingen niederlassen wollen, können die hierfür erforderlichen Formalitäten über den Einheitlicher Ansprechpartner (EAP) des Landratsamts Tübingen abwickeln, insoweit dies durch die bundes- und landesrechtlichen Vorschriften zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie vorgesehen ist.
Eine rechtliche Verpflichtung zur Inanspruchnahme des Einheitlichen Ansprechpartners besteht nicht. Der Dienstleister kann sich für Informationen über die Formalitäten zur Ausübung seiner Tätigkeit und die Abwicklung entsprechender Verwaltungsverfahren auch direkt an die jeweils zuständige Behörde wenden. Zu beachten ist, dass Dienstleister mit einer Niederlassung in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums, die ihre Tätigkeit im Landkreis nur vorübergehend, grenzüberschreitend ausüben wollen in bestimmten, gesetzlich geregelten Fällen von der formellen Niederlassungspflicht befreit sind.
Weitere Informationen
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