Erlaubnispflichtige Anlage nach § 18 BetrSichV - Erlaubnis beantragen
Für die Errichtung und den Betrieb bestimmter Anlagen sowie die Änderungen der Bauart oder Betriebsweise, welche die Sicherheit der Anlage beeinflussen, wird eine Erlaubnis der zuständigen Behörde benötigt.
Die betreffenden erlaubnispflichtigen Anlagen sind in § 18 BetrSichV aufgeführt.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Die vorgesehene Aufstellung, Bauart und Betriebsweise der überwachungsbedürftigen Anlage muss den sicherheitstechnischen Anforderungen der BetrSichV entsprechen.
Verfahrensablauf
Sie können die Erlaubnis schriftlich oder elektronisch über das Serviceportal beantragen. Ein Antrag auf Teilerlaubnis ist möglich.
Fristen
Die Behörde hat innerhalb von drei Monaten nach Antragseingang über den Antrag zu entscheiden. In begründeten Fällen kann die Frist verlängert werden.
Erforderliche Unterlagen
Bei Fragen zu den erforderlichen Unterlagen erkundigen Sie sich bei der Abteilung Umwelt und Gewerbe.
Kosten
Bei Fragen zu den Kosten erkundigen Sie sich bei der Abteilung Umwelt und Gewerbe.
Bearbeitungsdauer
Bei Fragen zur Bearbeitungsdauer erkundigen Sie sich bei der Abteilung Umwelt und Gewerbe.
Hinweise
Die Erlaubnis kann beschränkt, befristet, unter Bedingungen erteilt sowie mit Auflagen verbunden werden. Die nachträgliche Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen ist zulässig.
Freigabevermerk
20.06.2023 Landratsamt Tübingen