Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis

Engagement mit klarer Haltung zum Kinder- und Jugendschutz

Beschreibung

Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (EPF) für Ehrenamtliche in der Flüchtlingsarbeit.

Ehrenamtliches Engagement ist wesentlicher Teil der Integrationsarbeit. Qualität und ein guter Rahmen der Zusammenarbeit sind dem Landkreis Tübingen dabei wichtig. Dazu gehört auch, dass die gesetzlichen Bestimmungen zum Umgang mit Kindern und Jugendlichen erfüllt werden. Für die Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden des Landkreises ist daher die Vorlage eines Erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses erforderlich. Damit wird den Anforderungen von § 72a SGB VIII und § 44 Abs. 3 AsylG Rechnung getragen.

Was sind unsere Ziele?

Eine gemeinsame klare Haltung zum Thema Kinder- und Jugendschutz.
Die vertrauensvolle und verbindliche Zusammenarbeit von Haupt- und Ehrenamt.
Ein sichtbares Qualitätsmerkmal und Nachweis Ihrer ehrenamtlichen Arbeit.

Wir haben uns bemüht, den Vorgang für Sie so wenig bürokratisch wie möglich zu gestalten. Selbstverständlich ist die Beantragung für Sie kostenlos.

Wir bitten Sie dazu um Folgendes

Das untenstehende Dokument auszufüllen und unterschrieben an die darin genannte (E-Mail) Adresse im Landratsamt zu senden.

Die Bescheinigung für die kostenlose Beantragung, die Sie von uns per Post erhalten bitte schnellstmöglich dem Einwohnermeldeamt (Bürgerbüro) Ihrer Gemeinde vorzulegen.

Das Erweiterte Polizeiliche Führungszeugnis von dort direkt an das Landratsamt Tübingen (z.Hd. Frau Nicole Scherer) schicken zu lassen.

Ihr EFP wird nach Einsichtnahme an Sie zurück gesendet oder auf Wunsch vernichtet.

  • Das EPF ist 3 Monate nach Ausstellung zur Vorlage gültig.
  • Zur regelmäßigen Überprüfung ist ein Turnus von 5 Jahren festgelegt. Spätestens nach Ablauf dieses Zeitraums muss ein neues EPF vorgelegt werden.

Formulare

Antrag für ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen

Kontakt

Abteilung Flucht und Integration: Fachdienst für Geflüchtete, Arbeitsmarktintegration, Sachgebiete Tübingen, Rottenburg, Steinlachtal

Allgemeine Kontaktmöglichkeit

Landratsamt Tübingen
Abteilung Flucht und Integration
Fachdienst für Geflüchtete
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung

Kontaktübersicht

Sachgebietsleitung

Fachdienst für Geflüchtete, Arbeitsmarktintegration, Gebiet Tübingen: Frau Voss

Fachdienst für Geflüchtete, Arbeitsmarktintegration, Gebiet Rottenburg: Frau Arnoldi

Fachdienst für Geflüchtete, Arbeitsmarktintegration, Gebiet Steinlachtal: Frau Wiedmaier

Übergeordnete Stelle