Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
Engagement mit klarer Haltung zum Kinder- und Jugendschutz
Beschreibung
Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (EPF) für Ehrenamtliche in der Flüchtlingsarbeit.
Ehrenamtliches Engagement ist wesentlicher Teil der Integrationsarbeit. Qualität und ein guter Rahmen der Zusammenarbeit sind dem Landkreis Tübingen dabei wichtig. Dazu gehört auch, dass die gesetzlichen Bestimmungen zum Umgang mit Kindern und Jugendlichen erfüllt werden. Für die Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden des Landkreises ist daher die Vorlage eines Erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses erforderlich. Damit wird den Anforderungen von § 72a SGB VIII und § 44 Abs. 3 AsylG Rechnung getragen.
Was sind unsere Ziele?
Eine gemeinsame klare Haltung zum Thema Kinder- und Jugendschutz.
Die vertrauensvolle und verbindliche Zusammenarbeit von Haupt- und Ehrenamt.
Ein sichtbares Qualitätsmerkmal und Nachweis Ihrer ehrenamtlichen Arbeit.
Wir haben uns bemüht, den Vorgang für Sie so wenig bürokratisch wie möglich zu gestalten. Selbstverständlich ist die Beantragung für Sie kostenlos.
Wir bitten Sie dazu um Folgendes
Das untenstehende Dokument auszufüllen und unterschrieben an die darin genannte (E-Mail) Adresse im Landratsamt zu senden.
Die Bescheinigung für die kostenlose Beantragung, die Sie von uns per Post erhalten bitte schnellstmöglich dem Einwohnermeldeamt (Bürgerbüro) Ihrer Gemeinde vorzulegen.
Das Erweiterte Polizeiliche Führungszeugnis von dort direkt an das Landratsamt Tübingen (z.Hd. Frau Nicole Scherer) schicken zu lassen.
Ihr EFP wird nach Einsichtnahme an Sie zurück gesendet oder auf Wunsch vernichtet.
- Das EPF ist 3 Monate nach Ausstellung zur Vorlage gültig.
- Zur regelmäßigen Überprüfung ist ein Turnus von 5 Jahren festgelegt. Spätestens nach Ablauf dieses Zeitraums muss ein neues EPF vorgelegt werden.
Formulare
Antrag für ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Kontakt
Abteilung Flucht und Integration: Fachdienst für Geflüchtete, Arbeitsmarktintegration, Sachgebiete Tübingen, Rottenburg, Steinlachtal
Allgemeine Kontaktmöglichkeit
Allgemeine Sprechzeiten
Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Kontaktübersicht
Sachgebietsleitung
Fachdienst für Geflüchtete, Arbeitsmarktintegration, Gebiet Tübingen: Frau Voss
Fachdienst für Geflüchtete, Arbeitsmarktintegration, Gebiet Rottenburg: Frau Arnoldi
Fachdienst für Geflüchtete, Arbeitsmarktintegration, Gebiet Steinlachtal: Frau Wiedmaier