Beistandschaft

Beschreibung

Alleinsorgeberechtigte oder sorgeberechtigte Elternteile können für die bei ihnen le­benden Kinder eine Beistandschaft beantragen.
Der Antrag kann auch vor Geburt des Kindes gestellt werden.

Sie können den Beistand beauftragen, die Vaterschaft und/oder den Unterhalt zu regeln. Die elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt.

Onlinedienst

Weitere Informationen

Kontakt

Abteilung Jugend: Sachgebiet Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft (BPV)

Allgemeine Kontaktmöglichkeit

Landratsamt Tübingen
Abteilung Jugend
BPV
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-6197

Telefonische Sprechzeiten

Mo.–Do. 8:00–12:00 und 14:00–16:00 Uhr
Fr. 8:00–12:00 Uhr
persönliche Besprechungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Kontaktübersicht

Sachgebietsleitung

Frau Klaiber

Übergeordnete Stelle