Beistandschaft
Beschreibung
Alleinsorgeberechtigte oder sorgeberechtigte Elternteile können für die bei ihnen lebenden Kinder eine Beistandschaft beantragen.
Der Antrag kann auch vor Geburt des Kindes gestellt werden.
Sie können den Beistand beauftragen, die Vaterschaft und/oder den Unterhalt zu regeln. Die elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt.
Onlinedienst
Weitere Informationen
Kontakt
Abteilung Jugend: Sachgebiet Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft (BPV)
Allgemeine Kontaktmöglichkeit
Landratsamt Tübingen
Abteilung Jugend
BPV
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Tel.: 07071 207-2117
Fax: 07071 207-6197
Telefonische Sprechzeiten
Mo.–Do. 8:00–12:00 und 14:00–16:00 Uhr
Fr. 8:00–12:00 Uhr
persönliche Besprechungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Kontaktübersicht
Sachgebietsleitung
Frau Klaiber