Hilfen zur Erziehung

Hilfen zur Erziehung: ambulante und stationäre Hilfen, Feststellung des Bedarfs, Hilfen für junge Volljährige

Beschreibung

In vielen Fällen lassen sich familiäre Konflikte oder Probleme durch Beratung bewältigen. Die Beratung erfolgt in einer unserer Jugend- und Familienberatungszentren oder in einer anderen Beratungsstelle (pro familia; Ökumenische Beratungsstelle Brückenstraße).
Wenn im Rahmen einer solchen Beratung festgestellt wird, dass diese Form der Hilfe nicht ausreicht und ein darüber hinausgehender Hilfebedarf besteht, kann die Beratungsfachkraft im Einverständnis mit der Familie an den Fachdienst Hilfe zur Erziehung im Jugendamt vermitteln.

Gem. § 27 ff. Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe hat ein Personensorgeberechtigter „bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist“.

Der Fachdienst Hilfe zur Erziehung prüft ob ein Bedarf an Hilfe zur Erziehung besteht. Wenn die Voraussetzungen für eine Hilfe vorliegen, erfolgt die Planung der geeigneten Hilfe in Zusammenarbeit mit der Familie. Der Fachdienst berät dabei die Beteiligten und begleitet den gesamten Prozess.

Unter besonderen Voraussetzungen haben auch junge Volljährige, längstens bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, gem. § 41 SGB VIII einen Anspruch auf „Hilfe für junge Volljährige“. Die Prüfung des Bedarfs erfolgt analog den Hilfen zur Erziehung.

Weitere Informationen

Kontakt

Fachbereich Erziehungshilfe und Kinderschutz (FBEK): Sachgebiete Tübingen und Steinlach / Rottenburg

Allgemeine Kontaktmöglichkeit

Landratsamt Tübingen
Abteilung Jugend
FBEK
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-2199

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr und 14:00–16:00
und nach Terminvereinbarung

Gebiet Tübingen (Ammerbuch, Dettenhausen, Kirchentellinsfurt, Kusterdingen)

Sekretariat
Tel.: 07071 207-2150
Tel.: 07071 207-2157
Fax: 07071 207-2199

Gebiet Mössingen, Rottenburg, Gomaringen, Dußlingen, Bodelshausen, Ofterdingen, Nehren

Sekretariat
Tel.: 07071 207-2151
Fax: 07071 207-2199

Abteilungssekretariat

Tel.: 07071 207-2104
Fax: 07071 207-2199

Sachgebietsleitung

Fachbereich Erziehungshilfe und Kinderschutz, Tübingen, FBEK I: Frau Lang, Frau Waiblinger

Fachbereich Erziehungshilfe und Kinderschutz, Steinlach / Rottenburg, FBEK II: Frau Kanzleiter-Schilling

Übergeordnete Stelle