Natura 2000
Schutzgebietskonzeption Natura 2000, Natura 2000-Vorprüfung, Schutz und Entwicklung
Beschreibung
Natura 2000 ist der Name für eine europaweite Schutzgebietskonzeption.
Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat) bilden die beiden Säulen dieser Konzeption.
Die Umsetzung in nationales Recht (Naturschutzgebiete, Bannwälder, Rechtsverordnungen zur Ausweisung parzellenscharf abgegrenzter Vogelschutz- und FFH-Gebiete) ist für alle Vertragsstaaten Pflicht.
Zahlen und Fakten
FFH-Richtlinie
Anhang I => 231 zu schützende Lebensraumtypen in der EU – davon
91 Lebensraumtypen in Deutschland
53 in Baden-Württemberg
Anhang II => 900 gefährdete Tier- und Pflanzenarten in der EU – davon
133 Arten in Deutschland
48 Tier- und 12 Pflanzenarten in Baden-Württemberg
Vogelschutzrichtlinie
Anhang I => 190 schutzbedürftige Vogelarten in der EU – davon brüten
85 Vogelarten regelmäßig in Deutschland,
39 in Baden-Württemberg
Darüber hinaus brüten, rasten oder überwintern
36 bedrohte Zugvogelarten regelmäßig in Baden-Württemberg
Natura 2000 in Baden-Württemberg
426.000 ha in 260 FFH-Gebieten
396.000 ha in 90 Vogelschutzgebieten (VSG)
191.000 ha Überlagerung FFH / VSG
630.000 ha Nettofläche Natura2000 = 17,3% der Landesfläche
Natura 2000 im Landkreis Tübingen
13.061 ha in 23 FFH-Gebieten
13.708 ha in 11 Vogelschutzgebieten (VSG)
10.828 ha Überlagerung FFH / VSG
15.941 ha Nettofläche Natura2000 = 30,71 % der Landkreisfläche
Naturschutz insgesamt (LSG, NSG, FND, Natura2000)
23.280 ha = 44,84% der Landkreisfläche
Natura 2000: Vorprüfung, Schutz und Entwicklung
Deutschland ist europarechtlich verpflichtet, auf allen Ebenen des Verwaltungshandelns Schutz- und Entwicklungsziele der ausgewiesenen Natura2000-Gebiete zu beachten und den "guten Zustand" dieser Gebiete langfristig zu erhalten.
Bauvorhaben oder Planvorhaben und sonstige Projekte, welche diesen Zielen schaden könnten, müssen sich einer Verträglichkeitsprüfung unterziehen. Um die Verhältnismäßigkeit zu wahren, genügt auf der ersten Stufe (frühes Planungsstadium, Betroffenheit unklar) eine Vorprüfung, bei der die betroffene Arten und Lebensräume sowie mögliche Auswirkungen hinreichend genau abgeschätzt, aber noch nicht detailliert untersucht werden.
So wichtig der präventive Schutz auch sein mag, genauso wichtig sind extensiv wirtschaftende Grünlandbetriebe. Ohne deren Bewirtschaftung würde das Landschaftsbild verarmen, der Wald vorrücken und die Artenvielfalt drastisch abnehmen.
Formular, Infomaterial
- Formular: Natura 2000-Vorprüfung (PDF/50 KB)
- Erläuterungen: Natura 2000-Vorprüfung (PDF/129 KB)
Feststellung über die Notwendigkeit einer Verträglichkeitsprüfung gemäß § 34 BNatSchG
Weitere Informationen
Kontakt
Abteilung Recht und Naturschutz: Sachgebiet Naturschutz
Allgemeine Sprechzeiten
Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 13:00–16:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Kontaktübersicht
Sachgebietsleitung
N. N.