Eingliederungshilfe
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, Fachdienst für Leistungen der Teilhabe, Persönliches Budget
Beschreibung
Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 99 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) erhalten Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 2 SGB IX, die wesentlich in der gleichberechtigen Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind.
Aufgabe der Eingliederungshilfe nach § 90 SGB IX ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern.
Die Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe können sowohl als Sachleistung oder als Geldleistung in Form eines Persönlichen Budgets gewährt werden. Der Umfang der Leistung ist abhängig von den persönlichen Ressourcen und den Auswirkungen der wesentlichen Behinderung auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.
Hilfen können vielfältig sein
Teilhabe an Bildung
- Assistenz beim Besuch einer Kindertageseinrichtung oder einer allgemeinen Schule
(für Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen und/ oder geistigen Behinderung. Für Kinder mit einer seelischen Behinderung ist die Jugendhilfe Ansprechpartner) - Finanzierung des Besuchs eines Schulkindergartens oder eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums
Teilhabe am Arbeitsleben
- Beschäftigung im Arbeitsbereich einer Werkstatt
- Beschäftigung bei einem anderen Leistungsanbieter
- Beschäftigung im Rahmen des Budgets für Arbeit
Soziale Teilhabe
- Assistenz im eigenen Wohnraum
- Betreuung in einer Pflegefamilie
- Assistenz in einer besonderen Wohnform
- Familienunterstützung
- Versorgung mit Hilfsmitteln
Persönliches Budget
Eingliederungshilfe: Verfahrensablauf
Onlinedienst
- Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung: Antrag
Onlineantrag und Beschreibung
Antrag, Formulare
- Antrag auf Inklusionsleistungen in Kindertageseinrichtungen (PDF/422 KB)
- Antrag auf Inklusionsleistungen in der Schule (PDF/221 KB)
- Richtlinien des Landkreises Tübingen über die Gewährung von Eingliederungshilfe in Kindertageseinrichtungen (PDF/190 KB)
- Eintritt der Volljährigkeit: Checkliste (PDF/73 KB)
- Gemeinsam auf dem Weg zur Inklusion: Arbeitshilfe (PDF/1 MB)
Erforderliche Unterlagen
Um eine finanzielle Unterstützung zu erhalten, ist die Vorlage von Antragsunterlagen erforderlich, die Auskunft geben zu der vorliegenden wesentlichen Behinderung und zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Antragsteller/innen.
Informationen hierüber und Erläuterungen zu den erforderlichen Antragsunterlagen können Sie in der Beratung oder unmittelbar beim Fachdienst für Leistungen der Teilhabe erhalten.
Beratungsstelle, Sozialdienst
Der Beratungs- und Sozialdienst unterstützt und berät Sie gerne in Ihrer jeweiligen Lebenssituation.
Leichte Sprache
Weitere Informationen
Kontakt
Abteilung Soziales: Sachgebiet Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Allgemeine Kontaktmöglichkeit
Allgemeine Sprechzeiten
Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr
um Terminvereinbarung wird gebeten
Kontaktübersicht
Bitte wenden Sie sich direkt an die für Sie zuständige Ansprechperson, diese finden Sie in der Kontaktübersicht:
Sachgebietsleitung
Herr Rautert