Anzeige einer mobilen Trinkwasserversorgungsanlage
Mobile Wasserversorgungsanlagen sind bewegliche Anlagen, aus denen Trinkwasser entnommen wird einschließlich Anlagen an Bord von Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen sowie Anlagen, aus denen auf Meeresbauwerken Trinkwasser entnommen wird, jeweils einschließlich der Trinkwasserinstallation und etwaiger Wassergewinnungsanlagen.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie sind Eigentümer oder Betreiber einer mobilen Trinkwasserversorgungsanlage.
Verfahrensablauf
Die elektronische Meldung erfolgt durch den Eigentümer oder Betreiber.
Fristen
Vor Inbetriebnahme oder bei wesentlichen Änderungen.
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten
Keine
Hinweise
Bei Fragen melden Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt.
Freigabevermerk
29.02.2024, Landkreis Tübingen