Denkmalschutz (Baurecht)
Beschreibung
Denkmalschutz und Denkmalpflege von Kulturdenkmalen sind beim Bauen zu berücksichtigen. Im Einvernehmen mit dem Landesdenkmalamt erteilt das Landratsamt die Genehmigung von Baumaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden. Sofern eine Baugenehmigung erforderlich ist, wird das denkmalschutzrechtliche Verfahren innerhalb des Baugenehmigungsverfahrens durchgeführt.
Verfahren, Anträge
Weitere Informationen
Interessante Hinweise und Hilfen rund um das Thema "Denkmalschutz" finden Sie auch auf dem Landesportal service-bw.de im Themenbereich Bauen und Modernisieren unter dem entsprechenden Stichwort.
Inbesondere erhalten Sie hier auch Informationen zu den Bescheinigungen der Denkmalschutzbehörde zur Vorlage beim Finanzamt für die steuerliche Förderung baulicher Maßnahmen in diesem Bereich.
Kontakt
Allgemeine Sprechzeiten
Sekretariat des Aufgabenbereichs Baurecht
Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr