Lebensmittelkennzeichnung

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat auf folgender Seite die Pflichtangaben für die Kennzeichnung von Produkten nach der europäische Lebensmittel-Informationsverordnung LMIV Nr. 1169/2011 zusammengestellt:

Weitere Hinweise bzgl. der Nennfüllmenge finden Sie unter:

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Kontakt

Abteilung 40 Landwirtschaft: Sachgebiet Ernährung, Hauswirtschaft und Direktvermarktung

Allgemeine Kontaktmöglichkeit

Landratsamt Tübingen
Abteilung Landwirtschaft
Ernährung und Hauswirtschaft
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Die Büros der Abteilung befinden sich im Gebäude D des Landratsamts

Aufgabenbereiche

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Sachgebietsleitung

Frau Nickel

Übergeordnete Stelle