Bundestagswahl
Der Deutsche Bundestag wird alle vier Jahre neu gewählt. Die nächste Bundestagswahl findet am 23. Februar 2025 statt.
Hinweis an Wahlberechtigte: Briefwahlunterlagen sowie Anträge auf Eintragung ins Wählerverzeichnis können nicht bei der Kreiswahlleitung gestellt werden, wir bitten Sie, sich direkt an Ihre Wohnortgemeinde zu wenden.
Der Bundestag
Der Deutsche Bundestag besteht seit der 21. Wahlperiode aus 630 Abgeordneten. Davon werden 299 nach Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen und die Übrigen nach Landeswahlvorschlägen (Landeslisten) gewählt. Bis zur Bundestagswahl 2021 waren es grundsätzlich 598 Abgeordnete.
Bei den Bundestagswahlen 2013 bis 2021 wurden zur Vermeidung von Überhangmandaten und des Effekts des sogenannten negativen Stimmgewichts sowie um den Grundcharakter der Verhältniswahl zu wahren, in Wahlkreisen direkt gewonnene Mandate, die nicht vom Zweitstimmenproporz gedeckt waren, durch weitere Mandate ausgeglichen. Dadurch erhöhte sich die Abgeordnetenzahl bei der Bundestagswahl 2021 auf 735 Sitze.
Um ein weiteres Ansteigen der Sitzzahl zu verhindern, wurde zur 21. Wahlperiode die sogenannte Zweitstimmendeckung eingeführt. Diese besagt, dass eine Partei in einem Land nur so viele Sitze erhält, wie ihr nach Zweitstimmen zustehen. Daher bekommen nicht alle Bewerbenden, die in einem Wahlkreis die relative Mehrheit der Erststimmen erhalten haben, auch ein Direktmandat.
Bekanntmachung zur Bundestagswahl 2025
Die Bekanntmachungen für den Wahlkreis 295 Zollernalb-Sigmaringen finden Sie auf der Seite des Landratsamts Zollernalbkreis:
- Amtliche Bekanntmachungen Kommunalamt / Wahlen
Landratsamt Zollernalbkreis
Wahlkreiseinteilung
Für die Bundestagswahl ist das Bundesgebiet in 299 Wahlkreise, die nicht mit den Landkreisen identisch sind, eingeteilt. In Baden-Württemberg gibt es 38 Wahlkreise.
Der Wahlkreis 290 Tübingen, dem insgesamt 21 Städte und Gemeinden angehören, setzt sich aus dem Landkreis Tübingen sowie den Städten und Gemeinden aus dem Mittelbereich Hechingen im Zollernalbkreis zusammen.
Landkreis Tübingen:
Universitätsstadt Tübingen, die Städte Rottenburg am Neckar und Mössingen sowie die Gemeinden Ammerbuch, Bodelshausen, Dettenhausen, Dußlingen, Gomaringen, Hirrlingen, Kirchentellinsfurt, Kusterdingen, Nehren, Neustetten, Ofterdingen und Starzach.
Aus dem Zollernalbkreis:
Städte Burladingen und Hechingen und die Gemeinden Bisingen, Grosselfingen, Jungingen sowie Rangendingen.
Briefwahl
Da die Stimmzettel erst in der ersten Februarwoche an die Städte und Gemeinden ausgeliefert werden können, wird mit einem Beginn der Briefwahl zwischen dem 6. und 10. Februar 2025 gerechnet.
Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, dem 23. Februar 2025, um 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief aufgedruckten zuständigen Stelle eingegangen sein. Somit bleibt nur ein sehr enges Zeitfenster von rund zwei Wochen!
Sofern Sie mittels Briefwahl wählen möchten, können Sie den Wahlbrief direkt bei der auf dem Umschlag aufgedruckten Stelle abgeben. Alternativ können Sie im Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins auch angeben, die Briefwahlunterlagen direkt beim Wahlamt abzuholen, oder den Antrag persönlich dort stellen. Dann besteht die Möglichkeit, gleich vor Ort zu wählen. So werden zwei Postwege eingespart.
Weitere Informationen können Sie der Pressemitteilung der Bundeswahlleiterin entnehmen.