Zulassung ukrainischer Fahrzeuge
Die Ausnahmeregelung für ukrainische Fahrzeuge endet zum 30.09.2024. Ab dem 01.10.2024 müssen die Fahrzeuge offiziell zugelassen und deutsche Kennzeichen beantragt werden.
Ein abgestimmter Fragenkatalog wurde auf der entsprechenden Themenseite des Bundesverkehrsministeriums (BMDV) veröffentlicht:
- Kfz-Zulassung ukrainischer Fahrzeuge
Fragenkatalog in Deutsch, Englisch, Ukrainisch (Каталог питань стосовно реєстрації автомобілів з України після 30.09.2024)
Kontakt
Landratsamt Tübingen
Abteilung Verkehr und Straßen
Kfz-Zulassungsstelle
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Tel.: 07071 207-4361
Fax: 07071 207-4399
Terminreservierung
Mo.–Mi. 7:30–12:00 und 13:00–15:00 Uhr
Do. 7:30–12:00 und 13:00–17:30 Uhr
Fr. 7:30–12:00 Uhr
Donnerstag nachmittags ist die Kfz-Zulassungsstelle von 13:00–17:30 Uhr auch ohne Terminreservierung geöffnet.
Sachgebietsleitung
Frau Kohler