Soziales
Asylbewerberleistungen
Informationen zur Bezahlkarte in mehreren Sprachen
Am 16. Mai 2024 trat eine wichtige Gesetzesänderung für Asylbewerber in Kraft: Leistungen sollen bundeseinheitlich über eine Bezahlkarte erfolgen. Für die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte sind die Länder zuständig.
Mit der Bezahlkarte steht Geflüchteten – ähnlich wie eine EC-Karte – ein modernes Zahlungsmittel zur Verfügung, mit welchem sie in vielen Geschäften bezahlen können.
Informationen zur Bezahlkarte in verschiedenen Sprachen:
Im Landkreis Tübingen ist die Abteilung Flucht und Integration für die Einführung der Bezahlkarte zuständig. Dorthin kann man sich auch für weitere Fragen wenden,
Mail: asylbewerberleistungen@kreis-tuebingen.de