Gewerbetreibende: Erlaubnis
Informationen und Erlaubnisse für Gewerbetreibende nach § 34c Gewerbeordnung
IHK Reutlingen
Ab dem 01.03.2019 ist die Industrie- und Handelskammer für die Erteilung von Erlaubnissen und für die Betreuung von Erlaubnisinhabern gemäß § 34 c GewO zuständig.
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oder Tel.: 07121 201-191