Jugendarbeitsschutz
Jugendarbeitsschutzgesetz, Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen bei Veranstaltungen und Produktionen
Infomaterial, Download
- Merkblatt: Mitwirkung von Kindern bei Veranstaltungen und Produktionen (PDF/105 KB)
- Merkblatt: Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen bei Theatervorstellungen, Musikaufführungen und anderen Aufführungen, bei Werbeveranstaltungen, bei Aufnahmen auf Ton- und Bildträger im Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen) sowie bei Film- und Fotoaufnahmen (PDF/511 KB)
Sozialministerium Baden-Württemberg - Jugendarbeitsschutzgesetz – Information für Jugendliche und Arbeitgeber, Ausbilder und Lehrer (PDF/204 KB)
Sozialministerium Baden-Württemberg - Klare Sache – Jugendarbeitsschutz und Kinderarbeitsschutzverordnung (PDF/746 KB)
Bundes-Sozialministerium
Weitere Informationen
Kontakt
Abteilung Jugend: Sachgebiet Jugendförderung / Teilhabe
Allgemeine Kontaktmöglichkeit
Landratsamt Tübingen
Abteilung Jugend
Jugendförderung
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Tel.: 07071 207-2162
Fax: 07071 207-6199
Allgemeine Sprechzeiten
Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr
um Terminvereinbarung wird gebeten
Kontaktübersicht
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Sachgebietsleitung
Frau Fehrle, Frau Ferber