Untersuchung im Rahmen der Schulpflicht

Beschreibung

Bei Schulabsentismus können Kinder und Jugendliche im Gesundheitsamt untersucht werden.

Die Verantwortung für den Schulbesuch liegt bei den Eltern und bei der Schule (§85 und §1 Schulgesetz). Jedes Kind hat das Recht auf Bildung (Art. 28 UN-Kinderrechtskonvention).

Nach §2 Abs. 2 der Schulbesuchsordnung kann die Schulleitung unter bestimmten Voraussetzungen bei Fehlzeiten eines Schülers (lange Erkrankung, auffällig häufige Erkrankungen) von den Erziehungsberechtigten die Einschaltung eines Amtsarztes verlangen, d.h. nicht die Schulleitung geht auf das Gesundheitsamt zu, sondern die Erziehungsberechtigten müssen initiativ werden.

Handlungshilfen

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Gesundheit
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-3337