Kfz-Zulassung: Leistungen
Zulassung: Neufahrzeug, Umschreibung, Fahrzeugveräußerung, Außerbetriebsetzung, Gebrauchtfahrzeug aus EU-/EWR-Staat; Kennzeichen: Ausfuhr, historische Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Saisonkennzeichen; Fahrzeugpapiere: Berichtigung, Ersatz; Feinstaubplakette, Umweltzone.
Leistungen, erforderliche Unterlagen
Sie können zur Verfahrensbeschleunigung beitragen, indem Sie die nachfolgenden Hinweise zum Antrags- und Ablaufverfahren beachten und vor allem die erforderlichen Unterlagen vollständig ausgefüllt bei uns vorlegen. Klicken Sie sich durch unsere Leistungen und erfahren Sie, welche Unterlagen erforderlich sind.
Ausfuhrkennzeichen
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Halters. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt zwingend vor dem Besuch der Kfz-Zulassungsstelle zur Anmeldung eines Fahrzeuges erfolgt sein muss.
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- Internationale Versicherungsbestätigung (gelb) für Internationale Zulassung
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II bzw. Fahrzeugschein und -brief
- gültige Hauptuntersuchung für den beantragten Zeitraum der internationalen Zulassung
- das Fahrzeug ist der Zulassungsbehörde zur Identifizierung vorzuführen
- schriftliche Vollmacht bei Antragstellung durch Beauftragten mit Personalausweis oder Reisepass
- SEPA-Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters für die Kfz-Steuer
Außerbetriebsetzung eines zugelassenen Fahrzeugs
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Bitte geben Sie Ihrer Zulassungsbehörde sofort Ihre neue Anschrift bekannt und teilen Sie eine Namensänderung ebenfalls sofort mit.
Onlinedienst
- i-Kfz: Zulassung
Zulassung, Wiederzulassung, Änderung Halterdaten, Ummeldung, Tageszulassung, Neuzulassung
Hinweis: i-Kfz steht zur Verfügung bei Wohnsitzwechsel, Umzug aus einem anderen Landkreis und Kennzeichenwechsel
Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei Namensänderung
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Halters. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt zwingend vor dem Besuch der Kfz-Zulassungsstelle zur Anmeldung eines Fahrzeuges erfolgt sein muss.
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- schriftliche Vollmacht bei Antragstellung durch Beauftragten mit Personalausweis oder Reisepass
Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei technischen Änderungen
Erforderliche Unterlagen
- ZulassungsbescheinigungTeil I (Fahrzeugschein)
- ZulassungsbescheinigungTeil II (Fahrzeugbrief)
- ggf. Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Abnahmebestätigung einer Prüfingenieurin/eines Prüfingenieurs einer zugelassenen Prüforganisation oder
- Einbaubestätigung mit Allgemeiner Betriebserlaubnis oder
- Betriebserlaubnis des Teile-Herstellers
- Nachweis über die Hauptuntersuchung
- bei Änderung der Fahrzeugart zusätzlich eine neue elektronische Versicherungsbestätigung
Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei Wohnungswechsel im Zulassungsbezirk
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Halters. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt zwingend vor dem Besuch der Kfz-Zulassungsstelle zur Anmeldung eines Fahrzeuges erfolgt sein muss.
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
- schriftliche Vollmacht bei Antragstellung durch Beauftragten mit Personalausweis oder Reisepass
Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei Umzug aus anderem Landkreis mit Kennzeichenmitnahme
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Halters. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt zwingend vor dem Besuch der Kfz-Zulassungsstelle zur Anmeldung eines Fahrzeuges erfolgt sein muss.
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Nachweis über die Hauptuntersuchung
- SEPA-Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters (ggf. noch abweichender Kontoinhaber)
- ggf. schriftliche Vollmacht (bei Nichtanwesenheit des Fahrzeughalters) und Ausweis des Bevollmächtigten
Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei Umzug aus anderem Landkreis mit Kennzeichenwechsel
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Halters. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt zwingend vor dem Besuch der Kfz-Zulassungsstelle zur Anmeldung eines Fahrzeuges erfolgt sein muss.
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II bzw. Fahrzeugschein und -brief oder Betriebserlaubnis
- gültige Hauptuntersuchung (wenn Fahrzeug älter als 3 Jahre)
- bisherige Kennzeichenschilder
- schriftliche Vollmacht bei Antragstellung durch Beauftragten mit Personalausweis oder Reisepass
- SEPA-Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters für die Kfz-Steuer
Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil I oder II oder Kfz-Schein/-Brief oder Kennzeichen
Bei vollgeschriebenem oder unbrauchbarem Fahrzeugbrief
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Halters. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt zwingend vor dem Besuch der Kfz-Zulassungsstelle zur Anmeldung eines Fahrzeuges erfolgt sein muss.
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II bzw. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
Bei Verlust Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Halters. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt zwingend vor dem Besuch der Kfz-Zulassungsstelle zur Anmeldung eines Fahrzeuges erfolgt sein muss.
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- Eidesstattliche Versicherung bei der Zulassungsbehörde
Bei Verlust Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Halters. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt zwingend vor dem Besuch der Kfz-Zulassungsstelle zur Anmeldung eines Fahrzeuges erfolgt sein muss.
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
- Verlusterklärung des Kfz-Halters
- schriftliche Vollmacht bei Antragstellung durch Beauftragten mit Personalausweis oder Reisepass
- gültige HU-Bescheinigung (TÜV-Bericht)
Bei Verlust von Kennzeichen
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
- Verlusterklärung des Kfz-Halters
- schriftliche Vollmacht bei Antragstellung durch Beauftragten mit Personalausweis oder Reisepass
- gültige HU-Bescheinigung (TÜV-Bericht)
- ggf. noch vorhandenes Kennzeichen
Fahrzeugveräußerung
Onlinedienst
Wird ein Fahrzeug veräußert, ist der Zulassungsbehörde unverzüglich die genaue Anschrift des Erwerbers anzuzeigen. Dieser Anzeige muss eine Bescheinigung des Erwerbers über den Empfang der Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein, Teil II oder Fahrzeugbrief und bei noch zugelassenen Fahrzeugen auch der Kennzeichenschildern beigefügt werden (z.B. Kopie des Kaufvertrages).
Feinstaubplakette, Umweltzone
Für Gebiete mit schlechter Luftqualität gibt es Luftreinhaltepläne. Umweltzonen sind eine mögliche Maßnahme solcher Luftreinhaltepläne. Umweltzonen verringern die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung. Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß dürfen in Umweltzonen nicht fahren. Wollen Sie mit Ihrem Fahrzeug in einer solchen Umweltzone fahren, müssen Sie eine Feinstaubplakette erwerben. Die Plakette gibt es in drei verschiedenen Farben, die jeweils einer Schadstoffgruppe zugeordnet sind. Die Einordnung Ihres Fahrzeugs in eine der Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern. Diese finden Sie in den Fahrzeugpapieren.
- Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 4, z.B. Kraftfahrzeuge mit modernster Dieseltechnik (EURO 4 und besser) und Kraftfahrzeuge mit Ottomotor und geregeltem Katalysator, Erdgasfahrzeuge (CNG), erhalten eine grüne Plakette.
- Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3, z.B. Dieselfahrzeuge nach EURO 3, erhalten eine gelbe Plakette. Sie dürfen nicht in der Umweltzone Tübingen fahren.
- Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 2, z.B. ältere Diesel-Fahrzeuge, erhalten eine rote Plakette. Sie dürfen nicht in der Umweltzone Tübingen fahren.
Ob Ihr Fahrzeug oder die spezielle Nutzung unter eine Ausnahmeregelung fällt, können Sie hier nachlesen
Online-Abfrage: Welche Plakette bekommt mein Fahrzeug?
- Plakettensuche
Feinstaubplaketten, Nachrüstinformationen (GTÜ) - Feinstaubplakette
Feinstaubplaketten, Nachrüstinformationen (TÜV, DEKRA)
Ausgabe und Erwerb der Feinstaubplaketten
Ausgabestellen für die Plaketten sind die Kfz-Zulassungsbehörden und die für die Durchführung von Abgasuntersuchung anerkannten Stellen (dies können auch entsprechende Werkstätten oder die technischen Kfz-Überwachungsstellen sein).
Das Landratsamt Tübingen bietet folgende Möglichkeiten zum Erwerb der Feinstaubplakette an:
Vorauskasse
Durch Überweisung von 6 EUR auf folgendes Konto:
Kontonummer: 0000000048
Bankleitzahl: 64150020
IBAN: DE43641500200000000048
BIC: SOLA DE S1 TUB
Bank: Kreissparkasse Tübingen
Im Feld "Verwendungszweck" muss nur das Kennzeichen angeben werden. Dabei bitte deutlich schreiben. Die Plakette wird nach Zahlungseingang an die, bei der Zulassungsstelle gemeldeten Adresse des Fahrzeughalters versendet. Ohne Angabe des Kennzeichens ist keine Bearbeitung möglich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei Fehlern aufgrund von falsch oder unleserlich eingetragenen Kennzeichen keinen Ersatz liefern können.
Bei Bestellungen für im Ausland zugelassene Fahrzeuge, übermitteln Sie uns bitte Kopien der Fahrzeugpapiere (mit Information über das Baujahr und die Antriebsart: Benzin, Diesel, ...) an
Mail: zulassungsstelle@kreis-tuebingen.de
Fax: +49 7071 207-4399.
Ihre Daten, die Sie uns durch die Überweisung mitteilen, werden in einem automatisierten Verfahren gespeichert. Die Daten werden ausschließlich zur Versendung der Plaketten, zur Abrechnung und für statistische Auswertungen verwendet und nicht an Dritte übermittelt.
Schriftliche Bestellung beim Besitz mehrerer Fahrzeuge
Besitzer mehrerer Fahrzeuge können die Plaketten schriftlich unter Angabe der Fahrzeug-Kennzeichen und des Absenders bei den folgende Adressen bestellen:
Post: Landratsamt Tübingen, Zulassungsstelle, Wilhelm-Keil-Str. 50, 72072 Tübingen
Mail: zulassungstelle@kreis-tuebingen.de
Fax: 07071 / 207-4399
Sie können den entsprechenden Betrag (Anzahl Fahrzeuge x 6 EUR) auf das oben angegebene Konto überweisen. Im Feld "Verwendungszweck" muss der Name und das Bestelldatum der schriftlichen Bestellung angegeben werden. Wir senden die Plaketten nach Zahlungseingang zu.
Sie können die Plaketten auch erst bei der Abholung im Landratsamt (Bürgerbüro) bezahlen.
Abholung im Bürgerbüro
Die Plakette kann auch direkt in unserem Bürgerbüro erworben werden. Dazu benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder den Fahrzeugschein und 6 EUR in bar je Fahrzeug.
Abholung in Verbindung mit der Fahrzeugzulassung
In Verbindung mit der Fahrzeugzulassung bekommen unsere Kunden die Plakette ebenso. Die Plakette wird dann gemeinsam mit den Zulassungsgebühren bezahlt.
Wo steht die Emissionsschlüsselnummer in den Fahrzeugpapieren?
Bei vor dem 01. Oktober 2005 ausgestellten Fahrzeugpapieren steht die Emissionsschlüsselnummer im Feld unter „Schlüsselnummer zu 1".Dabei sind die letzten beiden Ziffern entscheidend.
Bei nach dem 01. Oktober 2005 ausgestellten Fahrzeugpapieren steht die Emissionsschlüsselnummer in Feld 14.1.
Weitere Informationen
- Übersichtskarte zu den Umweltzonen und Luftreinhalteplänen in Deutschland
Umweltbundesamt (UBA)
Historische Kennzeichen, Oldtimer-Kennzeichen
Historisches Kennzeichen für Fahrzeuge über 30 Jahre
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Halters. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt zwingend vor dem Besuch der Kfz-Zulassungsstelle zur Anmeldung eines Fahrzeuges erfolgt sein muss.
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen gem. § 23 StVZO
- gültige HU-Bescheinigung (TÜV-Bericht)
- ggf. sofern nur das Baujahr bekannt, ist das Erstzulassungsdatum des Fahrzeuges nachzuweisen, z.B. bei Einfuhr aus USA über kostenpflichtigen Historienbericht unter
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II bzw. Fahrzeugschein und -brief
- schriftliche Vollmacht bei Antragstellung durch Beauftragten mit Personalausweis oder Reisepass
- bei zugelassenen Fahrzeugen: Kennzeichenschilder
- SEPA-Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters für die Kfz-Steuer
Rote Kennzeichen für Oldtimerfahrzeuge
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Halters. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt zwingend vor dem Besuch der Kfz-Zulassungsstelle zur Anmeldung eines Fahrzeuges erfolgt sein muss.
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- Versicherungsbestätigung für rotes Kennzeichen (eVB-Nummer)
- Antrag für rotes Oldtimerkennzeichen und Steuerantrag (Einzugsermächtigung auf der Zulassungsbehörde erhältlich)
- polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen gem. § 23 StVZO
- gültige HU-Bescheinigung (TÜV-Bericht)
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein, Teil II oder Fahrzeugbrief oder Gutachten im Rahmen § 21 StVZO, wenn keine Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief vorhanden ist
- SEPA-Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters für die Kfz-Steuer
Kurzzeitkennzeichen, Saisonkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen
Es dürfen nur noch von der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde Kurzzeitkennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten mit verkehrssicherem aber nicht zugelassenen Fahrzeug zugeteilt werden. Dies ist bei Antragsstellung ausschließlich nur die Zulassungsbehörde des Hauptwohn- /Firmensitzes bzw. die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk das Fahrzeug steht (Nachweis des Erwerbs). Bei Antragsstellern die keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, ist die Zulassungsbehörde örtlich zuständig, bei der das Kurzzeitkennzeichen beantragt wird. Die Kurzzeitkennzeichen gelten nur innerhalb Deutschlands.
Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen
- das Fahrzeug muss der Zulassungsbehörde bekannt sein (Vorlage der Fahrzeugpapiere)
- eine gültige Hauptuntersuchung (HU)/Sicherheitsprüfung (SP) muss nachgewiesen werden
- Das Fahrzeug muss einem genehmigten Typ entsprechen bzw. es muss eine Einzelgenehmigung erteilt worden sein
- das Fahrzeug muss in der Zulassungsbescheinigung konkret bezeichnet werden
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Halters. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt zwingend vor dem Besuch der Kfz-Zulassungsstelle zur Anmeldung eines Fahrzeuges erfolgt sein muss.
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- Antragssteller ohne festen Wohnsitz in Deutschland, müssen zwingend eine Adresse eines Empfangsberechtigten in Deutschland vorlegen
- Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen (eVB-Nummer)
- schriftliche Vollmacht bei Antragstellung durch Beauftragten mit Personalausweis oder Reisepass
Weitere Informationen
- Kurzzeitkennzeichen
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Saisonkennzeichen
Onlinedienst
- i-Kfz: Zulassung
Zulassung, Wiederzulassung, Änderung Halterdaten, Ummeldung, Tageszulassung, Neuzulassung
Hinweis: i-Kfz steht zur Verfügung für Saisonkennzeichen
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Halters. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt zwingend vor dem Besuch der Kfz-Zulassungsstelle zur Anmeldung eines Fahrzeuges erfolgt sein muss.
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- Versicherungsbestätigung mit eingetragenem Saisonkennzeichen (eVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II bzw. Fahrzeugschein und -brief oder
- Betriebserlaubnis und Bescheinigung
- bei zugelassenem Fahrzeug bisherige Kennzeichenschilder
- schriftliche Vollmacht bei Antragstellung durch Beauftragten mit Personalausweis oder Reisepass
- Der Zulassungszeitraum beträgt mindestens 2 und längstens 11 volle Monate
- SEPA-Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters für die Kfz-Steuer
Neuzulassung eines Fahrzeugs (fabrikneues Fahrzeug)
Onlinedienst
- i-Kfz: Zulassung
Zulassung, Wiederzulassung, Änderung Halterdaten, Ummeldung, Tageszulassung, Neuzulassung
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Halters. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt zwingend vor dem Besuch der Kfz-Zulassungsstelle zur Anmeldung eines Fahrzeuges erfolgt sein muss.
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief und das COC-Papier
(ohne Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II ist die Vorführung des Fahrzeuges erforderlich. Ersatzweise wird auch der Nachweis einer Prüforganisation über die Feststellung der
Fahrzeug-Identifizierungsnummer anerkannt). - schriftliche Vollmacht bei Antragstellung durch Beauftragten mit Personalausweis oder Reisepass
- Die Zulassungsbehörde kann im Einzelfall weitere Unterlagen benötigen
- SEPA-Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters für die Kfz-Steuer
Umschreibung eines Fahrzeugs
Wenn ein Fahrzeug im zugelassenen Zustand gekauft wurde, muss dieses unverzüglich auf den neuen Halter umgeschrieben werden. Die Umschreibung eines Fahrzeuges kann innerhalb oder auch von außerhalb des Landkreises erfolgen.
Onlinedienst
- i-Kfz: Zulassung
Zulassung, Wiederzulassung, Änderung Halterdaten, Ummeldung, Tageszulassung, Neuzulassung
Umschreibung innerhalb des Landkreises
Erforderliche Unterlagen bei zugelassenem Fahrzeug
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Halters. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt zwingend vor dem Besuch der Kfz-Zulassungsstelle zur Anmeldung eines Fahrzeuges erfolgt sein muss.
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II bzw. Fahrzeugschein und -brief oder Betriebserlaubnis
- gültige Hauptuntersuchung (wenn Fahrzeug älter als 3 Jahre)
- schriftliche Vollmacht bei Antragstellung durch Beauftragten mit Personalausweis oder Reisepass
- Kennzeichenschilder bei Änderung des Kennzeichens
- SEPA-Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters für die Kfz-Steuer
Erforderliche Unterlagen bei stillgelegtem Fahrzeug
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Halters. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt zwingend vor dem Besuch der Kfz-Zulassungsstelle zur Anmeldung eines Fahrzeuges erfolgt sein muss.
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II bzw. Fahrzeugschein und -brief oder Betriebserlaubnis
- gültige Hauptuntersuchung (wenn Fahrzeug älter als 3 Jahre)
- schriftliche Vollmacht bei Antragstellung durch Beauftragten mit Personalausweis oder Reisepass
- SEPA-Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters für die Kfz-Steuer
Umschreibung von außerhalb des Landkreises
Erforderliche Unterlagen bei zugelassenem Fahrzeug
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Halters. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt zwingend vor dem Besuch der Kfz-Zulassungsstelle zur Anmeldung eines Fahrzeuges erfolgt sein muss.
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II bzw. Fahrzeugschein und -brief oder Betriebserlaubnis
- gültige Hauptuntersuchung (wenn Fahrzeug älter als 3 Jahre)
- bisherige Kennzeichenschilder
- schriftliche Vollmacht bei Antragstellung durch Beauftragten mit Personalausweis oder Reisepass
- SEPA-Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters (ggf. noch abweichender Kontoinhaber)
Erforderliche Unterlagen bei Umschreibung oder Umzug des Halters mit auswärtigem Kennzeichen und Kennzeichenmitnahme
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Halters. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt zwingend vor dem Besuch der Kfz-Zulassungsstelle zur Anmeldung eines Fahrzeuges erfolgt sein muss.
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- gültige Hauptuntersuchung (wenn Fahrzeug älter als 3 Jahre)
- schriftliche Vollmacht bei Antragstellung durch Beauftragten mit Personalausweis oder Reisepass
Erforderliche Unterlagen bei stillgelegtem Fahrzeug
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Halters. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt zwingend vor dem Besuch der Kfz-Zulassungsstelle zur Anmeldung eines Fahrzeuges erfolgt sein muss.
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II bzw. Fahrzeugschein und -brief oder Betriebserlaubnis
- gültige Hauptuntersuchung (wenn Fahrzeug älter als 3 Jahre)
- schriftliche Vollmacht bei Antragstellung durch Beauftragten mit Personalausweis oder Reisepass
- SEPA-Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters für die Kfz-Steuer
Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs
Onlinedienst
- i-Kfz: Zulassung
Zulassung, Wiederzulassung, Änderung Halterdaten, Ummeldung, Tageszulassung, Neuzulassung
Erforderliche Unterlagen
Für die Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges sind folgende Unterlagen erforderlich:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Halters. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt zwingend vor dem Besuch der Kfz-Zulassungsstelle zur Anmeldung eines Fahrzeuges erfolgt sein muss.
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II bzw. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
- Kennzeichenschilder
- schriftliche Vollmacht bei Antragstellung durch Beauftragten mit Personalausweis oder Reisepass
- gültige Hauptuntersuchung
- SEPA-Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters für die Kfz-Steuer
Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus einem EU- / EWR-Staat
Sie möchten ein Fahrzeug zulassen, das Sie in einem Staat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworben haben?
Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem Ausland
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Halters. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt zwingend vor dem Besuch der Kfz-Zulassungsstelle zur Anmeldung eines Fahrzeuges erfolgt sein muss.
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsnachweis)
- Versicherungsbestätigung (eVB)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht bei EG-Mitgliedstaaten)
- Umsatzsteuererklärung (bei Fahrzeugen aus EG-Mitgliedstaaten, wenn Erstzulassung nicht länger als 6 Monate zurückliegt oder die bisherige Laufleistung nicht mehr als 6000 km beträgt)
- ausländische Zulassungsbescheinigungen im Original
- ausländische Kennzeichen (sofern Fahrzeug noch zugelassen) oder Original-Abmeldebestätigung
- Das Fahrzeug ist vor der Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil II der Zulassungsbehörde zur Feststellung der Fahrzeug-Identifizierungsnummer vorzuführen. Ersatzweise wird auch der Nachweis einer Prüforganisation über die Feststellung der Fahrzeug-Identifizierungsnummer anerkannt.
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) oder Einzelgutachten gem. § 21 StVZO (Vollgutachten)
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (sofern eine Untersuchung gem. der Fristen nach Anlage VIII der StVZO stattfinden hätte müssen)
- schriftliche Vollmacht bei Antragstellung durch Beauftragten und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten (ggf. Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten Kfz-steuerrechtliche Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen)
- SEPA-Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters für die Kfz-Steuer
- Die Zulassungsbehörde kann im Einzelfall weitere Unterlagen benötigen
Zulassung eines Neufahrzeuges aus dem Ausland
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Halters. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt zwingend vor dem Besuch der Kfz-Zulassungsstelle zur Anmeldung eines Fahrzeuges erfolgt sein muss.
- bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsnachweis)
- Versicherungsbestätigung (eVB)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht bei EG-Mitgliedstaaten)
- Umsatzsteuererklärung (bei Fahrzeugen aus EG-Mitgliedstaaten) – kann bei der Zulassungsbehörde
ausgefüllt werden - EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) oder Technisches Gutachten gem. § 21 StVZO (Vollgutachten)
- Kaufvertrag bzw. Originalrechnung
- Das Fahrzeug ist vor der Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil II der Zulassungsbehörde zur Feststellung der Fahrzeug-Identifizierungsnummer vorzuführen. Ersatzweise wird auch der Nachweis einer Prüforganisation über die Feststellung der Fahrzeug-Identifizierungsnummer anerkannt.
- schriftliche Vollmacht bei Antragstellung durch Beauftragten und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten (ggf. Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten Kfz-steuerrechtliche Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen)
- SEPA-Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters für die Kfz-Steuer
Formulare, Gebührenordnung
- SEPA-Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters für die Kfz-Steuer (PDF/52 KB)
(ggf. noch abweichender Kontoinhaber)
Weitere Informationen
- Kfz-Zulassung: Onlinedienste
Landratsamt Tübingen
- Kfz-Steuer bei Fahrzeugzulassungen
Regelungen zur Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer, Steuervergünstigung bei Schwerbehinderung
Kontakt
Terminreservierung
Mo.–Mi. 7:30–12:00 und 13:00–15:00 Uhr
Do. 7:30–12:00 und 13:00–17:30 Uhr
Fr. 7:30–12:00 Uhr
Donnerstag nachmittags ist die Kfz-Zulassungsstelle von 13:00–17:30 Uhr auch ohne Terminreservierung geöffnet.
Sachgebietsleitung
Frau Kohler