Kfz-Steuer bei der Fahrzeugzulassung

Regelungen zur Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer​, Steuervergünstigung bei Schwerbehinderung

Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Bereits seit 2007 ist bei Zulassungen einer Fahrzeuges die Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer erforderlich. Durch die Umstellung auf das SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren ist die Zulassung eines Kraftfahrzeuges ab dem 01.02.2014 für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer bundeseinheitlich nur mit einem SEPA-Lastschriftmandat möglich.

Wir bitten Sie bei jeder Zulassung ein vollständiges, ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat vorzulegen.
Das SEPA-Lastschriftmandat muss für jede Zulassung ausgefüllt und zwei Unterschriften in den Feldern „Girokontoinhaber/in“ und Halter/in“ enthalten (nur erforderlich soweit Girokontoinhaber/in und Halter/in nicht identisch sind).

Formular, Download

SEPA-Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters für die Kfz-Steuer
(ggf. noch abweichender Kontoinhaber)

Steuervergünstigung bei Schwerbehinderung

Für Fahrzeuge, die auf schwerbehinderte Menschen zugelassen sind, sieht das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) Steuervergünstigungen in Form einer vollständigen Steuerbefreiung oder einer Steuerermäßigung um 50 Prozent vor, § 3a KraftStG.

Weitere Informationen

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Verkehr und Straßen
Kfz-Zulassungsstelle
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Terminreservierung

Mo.–Mi. 7:30–12:00 und 13:00–15:00 Uhr
Do. 7:30–12:00 und 13:00–17:30 Uhr
Fr. 7:30–12:00 Uhr

Donnerstag nachmittags ist die Kfz-Zulassungsstelle von 13:00–17:30 Uhr auch ohne Terminreservierung geöffnet.

Sachgebietsleitung

Frau Kohler

Übergeordnete Stelle