Bauvorschriften
Ausnahme, Abweichung, Befreiung
Beschreibung
Anträge betreffend eine Ausnahme, Abweichung oder Befreiung von Bauvorschriften im verfahrensfreien Bereich oder im Bereich des Kenntnisgabeverfahrens kommen beispielsweise dann in Betracht, wenn der Bauherr von Festsetzungen des Bebauungsplanes, von örtlichen Bauvorschriften oder kommunalen Satzungen abweichen möchte. Hier empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld Kontakt mit der Gemeinde und dem Landratsamt aufzunehmen.
Antrag
Onlinedienst
- Virtuelles Bauamt ViBa BW, Landkreis Tübingen
Ab dem 01.01.2025 ist eine Antragstellung nur noch vollständig digital über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW) möglich. Bauanträge in Papierform und per E-Mail werden nicht mehr angenommen.
Weitere Informationen
Kontakt
Landratsamt Tübingen
Abteilung Ordnung und Baurecht
Baurecht
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Tel.: 07071 207-4018
Fax: 07071 207-4044
Allgemeine Sprechzeiten
Sekretariat des Aufgabenbereichs Baurecht
Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr