Schornsteinfeger
Kehrbezirke, bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger
Beschreibung
Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz ist seit 2013 in Kraft. Hauseigentümer sind eigenverantwortlich für die fristgerechte und ordnungsgemäße Erledigung der vorgeschriebenen Kehr- und Überprüfungsarbeiten in ihrem Gebäude zuständig. Die vorgeschriebenen Fristen sind im gebührenpflichtigen Feuerstättenbescheid enthalten, den Hauseigentümer vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger erhalten.
Welcher Schornsteinfeger mit der Durchführung der Schornsteinfegerarbeiten beauftragt wird, bleibt dem Eigentümer des Gebäudes überlassen, es muss sich jedoch um einen für Schornsteinfegerarbeiten zugelassenen Betrieb handeln.
Den vollständigen Text über die Änderungen im Schornsteinfegerwesen ab 2013 entnehmen Sie diesem Dokument:
Aktuelles
Kehrbezirke, bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger
Den für Sie im Kehrbezirk zuständigen Schornsteinfeger können Sie der Straßenliste Ihres Wohnorts entnehmen, die für jeden Wohnort als PDF-Dokument verfügbar sind:
- Ammerbuch (PDF/62 KB)
- Bodelshausen (PDF/28 KB)
- Dettenhausen (PDF/5 KB)
- Dußlingen (PDF/28 KB)
- Gomaringen (PDF/40 KB)
- Hirrlingen (PDF/5 KB)
- Kirchentellinsfurt (PDF/24 KB)
- Kusterdingen (PDF/48 KB)
- Mössingen (PDF/71 KB)
- Nehren (PDF/23 KB)
- Neustetten (PDF/27 KB)
- Ofterdingen (PDF/5 KB)
- Rottenburg (PDF/183 KB)
- Starzach (PDF/30 KB)
- Tübingen (PDF/172 KB)
Übersicht über die Kehrbezirke:
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