Immissionsschutz
Umweltrelevante Anlagen, Immissionsschutzrecht, Überwachung
Beschreibung
Anlagen, die eine besondere Umweltrelevanz (z.B. Lärm, Geruch, Staub) aufweisen, müssen besonders kritisch auf ihre Umweltauswirkungen geprüft werden. Hierzu gehören z.B. umweltrelevante Industrieanlagen, Heizkraftwerke und Steinbrüche sowie Intensivtierhaltung und Schießstände. Die erforderlichen immissionsschutzrechtlichen Verfahren werden von der Abteilung Umwelt und Gewerbe durchgeführt.
Onlinedienste
Infomaterial, Download
- Informationsblatt: Legionellenbelastung – Informationen zur Umsetzung der Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (PDF/138 KB)
(zur Rechtsverordnung zum Bundes-Immissionschutzgesetz, 42. BImSchV)
Rechtsgrundlage
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge
- Rechtsverordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (42. BImSchV)
Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider, 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.
Weitere Informationen
Kontakt
Abteilung Umwelt und Gewerbe, Sachgebiet Immissionsschutz und Gewerbeaufsicht
Allgemeine Kontaktmöglichkeit
Landratsamt Tübingen
Abteilung Umwelt und Gewerbe
Immissionsschutz und Gewerbeaufsicht
Derendinger Straße 40
72072 Tübingen
Tel.: 07071 207-4102
Fax: 07071 207-4199
Die Büros der Abteilung Umwelt und Gewerbe befinden sich in der Außenstelle Derendinger Straße 40.
Allgemeine Sprechzeiten
Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
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Sachgebietsleitung
Herr Busse