Behindertenbeauftragte

Beschreibung

Die Beauftragte des Landkreises vertritt die Interessen und Belange von Menschen mit Behinderung.

Der Landkreis Tübingen hat zur Stärkung der Interessenvertretung von behinderten Menschen eine hauptamtliche Kommunale Behindertenbeauftragte bestellt. Die kommunale Behindertenbeauftragte ist unabhängig und weisungsungebunden. Sie fördert, vernetzt, berät und leistet fachliche Interessenvertretung, unter anderem in kommunalen Entscheidungsfindungen.

Aufgabenbereiche

Zur Arbeit der Stelle der Kreisbehindertenbeauftragten zählen insbesondere diese Bereiche:

  • Beratung der Kommunen in Fragen der Politik für Menschen mit Behinderung. Hierbei spielt auch die Zusammenarbeit mit den Behindertenbeauftragten bei den einzelnen Kreisgemeinden eine wichtige Rolle.
  • Frühzeitige Einbindung bei allen Vorhaben der Kommunen und des Landkreises und soweit die spezifischen Belange der Menschen mit Behinderung betroffen sind. Auch bei baulichen Anfragen und Problemstellungen bin ich für die Kommunen ein wichtiger Ansprechpartner.
  • Wahrung der Interessen und Belange der Menschen mit Behinderung in Zusammenarbeit mit Behindertenverbänden, Selbsthilfeorganisationen und Sozialen Vereinigungen, insbesondere auch im Vorfeld kommunaler Entscheidungen.
  • Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft (Kindergärten, Schule, Arbeit und Beruf) und deren Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
  • Zusammenarbeit mit Behörden und Organisationen, die Menschen mit Behinderung beraten und gesetzliche Leistungen für Behinderte erbringen.
  • Öffentlichkeitsarbeit, um auf Anliegen und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung aufmerksam zu machen.

Themen

Barrierefreie Toiletten: Zuschuss bei Straßen- und Vereinsfesten

Barrierefreie Toiletten, Toiletten für Alle: Euro-WC-Schlüssel

Barrierefreie Spazierwege

Arztsuche nach barrierefreien Praxismerkmalen

Rechtsgrundlage

Die Aufgaben der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung sind in § 15 Abs. 3 und 4 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) geregelt.

Leichte Sprache

Weitere Informationen

Der Landkreis Tübingen bietet Menschen mit Behinderung und ihren Familien ein vielfältiges Angebot an kompetenten Ansprechpartnern und umfassenden Informationen für die unterschiedlichsten Lebensbereiche:

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Kreisbehindertenbeauftragte
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Allgemeine Sprechzeiten

Termine nach telefonischer Vereinbarung

Kreisbehindertenbeauftragte

Frau Pflumm
Raum: A3 38
Mail: kbb@kreis-tuebingen.de
Tel.: 07071 207-6181

Übergeordnete Stelle