Versammlungsrecht
Beschreibung
Wer eine Demonstration oder eine Versammlung unter freiem Himmel durchführen möchte, muss diese Versammlung spätestens 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde anmelden.
Zuständige Stelle
Städte Tübingen, Rottenburg und Mössingen
Soll die Versammlungen in der Stadt Tübingen stattfinden, dann ist für die Anmeldung die Stadtverwaltung Tübingen zuständig:
Findet die Versammlung in der Stadt Rottenburg statt, dann ist die Stadtverwaltung Rottenburg zuständig:
Ist eine Versammlungen in der Stadt Mössingen oder den Gemeinden Bodelshausen und Ofterdingen geplant, dann ist die Stadtverwaltung Mössingen für die Anmeldung zuständig:
Landratsamt Tübingen
Das Landratsamt Tübingen ist für Versammlungen in den Gemeinden Ammerbuch, Dettenhausen, Dußlingen, Gomaringen, Hirrlingen, Kirchentellinsfurt, Kusterdingen, Nehren, Neustetten und Starzach zuständig.
Den Onlinedienst oder das Formular zur Anmeldung einer Versammlung nach § 14 VersammlG beim Landratsamt Tübingen finden Sie hier:
Anmeldung
Onlinedienst
- Versammlung, Kundgebung: Anmeldung
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Formular
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