Einbürgerungen, Staatsangehörigkeit

Beschreibung

Eine Aushändigung von Einbürgerungsurkunden kann nach vorheriger Terminabsprache per Mail und Telefon erfolgen.
Für alle anderen Anliegen und insbesondere die Beratung vor der Antragstellung nehmen Sie gerne Kontakt per Mail und Telefon auf.

Im Landkreis Tübingen ist für Einbürgerungen das Landratsamt zuständig.

Die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerung) bringt zum Ausdruck, dass sich ein ausländischer Mitbürger nachhaltig in die rechtlichen, sozialen und gesellschaftlichen Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland integriert hat und sich zu den Werten der freiheitlichen Grundordnung bekennt. Sie ist erfolgreicher Abschluss und höchste Stufe eines gelungenen Integrationsprozesses.

Um die besondere Bedeutung der Einbürgerung zu unterstreichen, findet einmal im Jahr im Rahmen des Jahresempfangs des Landrats eine Einbürgerungsfeier für alle neuen deutschen Staatsbürger statt, die während des vergangenen Jahres eingebürgert wurden.

Infomaterial, Download

Informationen über die Grundvoraussetzungen einer Einbürgerung, über das Antragsverfahren und die anfallenden Gebühren haben wir für Sie in einem Merkblatt zusammengestellt:

Für weitere Fragen zur Einbürgerung stehen wir Ihnen gerne persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entnehmen Sie bitte der Übersicht im Abschnitt Kontakt.

Einbürgerung und Staatsangehörigkeit, Optionsregelung

Umfassende Informationen rund um Staatsangehörigkeit und Einbürgerung sowie zur Optionsregelung, die seit Ende 2014 gilt:

Onlinedienste

Weitere Informationen

Kontakt

Abteilung Ordnung und Baurecht: Sachgebiet Ausländerrecht und Einbürgerungen

Allgemeine Kontaktmöglichkeit

Landratsamt Tübingen
Abteilung Ordnung und Baurecht
Staatsangehörigkeitsrecht
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

Kontaktübersicht

Für persönliche Vorsprachen ist eine Terminvereinbarung mit Ihrer Ansprechperson erforderlich. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens:

Übergeordnete Stelle