Afrikanische Schweinepest
Aktuelle Information, Stand: 09.08.2024
Erster Fall von Afrikanischer Schweinepest in Baden-Württemberg festgestellt
Nachdem am 15.06.2024 ein erster Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein im Landkreis Groß-Gerau (Hessen) bestätigt wurde, ist das Seuchengeschehen am 09.08.2024 auch in Baden-Württemberg angekommen. Als Reaktion hierauf wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, u.a. wurden bestehende Sperrzonen aus Hessen erweitert und Schutzzäune errichtet (s. Pressemitteilung des MLR vom 09.08.2024).Das ASP-Virus ist für den Menschen ungefährlich, es befällt ausschließlich Haus- und Wildschweine, für welche das Virus fast immer tödlich ist. Die Übertragung erfolgt vor allem durch direkten Kontakt der Tiere untereinander, aber auch durch die Aufnahme von schweinefleischhaltigen Speiseabfällen. Es wird daher eindringlich darauf hingewiesen, Speisereste, insbesondere auf Rastplätzen und in Wildschweingebieten (Wald, Felder) nur in verschließbaren Mülleimern zu entsorgen.Im Kreis Tübingen soll Schwarzwild zur Reduktion der Bestände verstärkt bejagt werden. Das Monitoring-Programm bezüglich des ASP-Virus bei Wildschweinen wird um gesund erlegte Tiere erweitert. Dies dient dem möglichst frühzeitigen Erkennen eines Seucheneintrags. Jagdpächter/Jäger können wie gehabt nach Absprache entsprechende Probensets beim Veterinäramt Tübingen erhalten.
Weitere Informationen
- Erstmals ein Fall von ASP bei Wildschwein in Baden-Württemberg (Land Baden-Württemberg)
Pressemitteilung 09.08.2024
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