Eingliederungshilfe von Kindern und Jugendlichen: Mitwirkung
Junge Menschen sollen in ihrer Entwicklung gefördert und Benachteiligungen vermieden oder abgebaut werden.
Beschreibung
- In Amtshilfe für die Abteilung Soziales führen Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes Untersuchungen zur Feststellung einer (drohenden) wesentlichen Behinderung durch (nach §99 Abs. 1-4, SGB IX).
- Kooperation mit der interdisziplinären Frühförderstelle.
- Beteiligung an den interdisziplinären Fachtreffen zur Hilfeplanung einer Schulbegleitung für (drohend) seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35 a SGB VIII) – Abteilung Jugend.
Weitere Informationen
Kontakt
Landratsamt Tübingen
Abteilung Gesundheit
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Tel.: 07071 207-3340
Fax: 07071 207-3337