Personenbeförderung

Personenbeförderungsgesetz, Gelegenheitsverkehr

Beschreibung

Entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt dem Personenbeförderungsgesetz und bedarf einer Genehmigung.

Rechtsgrundlage

Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) unterscheidet zwischen:

Trotz prinzipieller Anwendbarkeit des Personenbeförderungsgesetzes sind darüber hinaus spezielle Beförderungsfälle von dem Pflichtkreis des PBefG entbunden. Diese von den Vorschriften des PBefG freigestellten Beförderungen sind in der Freistellungsverordnung aufgeführt (§ 1 Freistellungsverordnung).

Formulare, Downloads

Formulare und Informationen zu Anträgen im Zusammenhang mit der Durchführung von Gelegenheitsverkehren nach dem Personenbeförderungsgesetz können als PDF-Dokumente über folgende Links aufgerufen werden:

Weitere Informationen

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Verkehr und Straßen
Personenbeförderung (Gelegenheitsverkehr)
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

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