Flurneuordnung

Verfahren, Untersuchungsgebiete, Landtausch

Beschreibung

Die untere Flurbereinigungsbehörde bearbeitet Flurneuordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz im Landkreis Tübingen.

Flurneuordnung dient der Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft. Es wird zersplitterter und unwirtschaftlich geformter Grundbesitz zu günstig geformten und gut bewirtschaftbaren Flächen zusammengelegt und durch ein bedarfsgerechtes, neuzeitliches Wegenetz erschlossen. Die Kulturlandschaft wird zielgerichtet gestaltet.

Damit leistet die Flurneuordnung einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Einkommen und der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirte.

Bei öffentlichen Großvorhaben wie z.B. dem Bau von Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, Ortsumfahrungen und Neubaustrecken der Deutschen Bundesbahn sorgt die Flurneuordnung für eine sozialverträgliche Umsetzung. Zerschneidungsschäden im Wegenetz und den Bewirtschaftungsflächen werden durch diese Großvorhaben weitestgehend vermieden.

Flurneuordnungen unterstützen und fördern den Naturschutz und die Landespflege. Sie bewahren das ökologische Potential und entwickeln es weiter. Unvermeidbare Eingriffe in die Ökologie werden ausgeglichen. Landschaftsteile werden durch Neuanpflanzungen ergänzt und bereichert. Ökologisch wertvolle Flächen werden in das Eigentum eines geeigneten Trägers überführt und dadurch nachhaltig gesichert.

Weitere Ziele sind die Förderung der Dorfentwicklung durch Verbesserung der Lebensbedingungen im ländlichen Raum. Es werden Maßnahmen zum Wasser-, Boden-, Klima- und Hochwasserschutz, zur Erholungsvorsorge und zur Erhaltung von Kleindenkmälern durchgeführt.

Verfahrenstypen

Um die Ziele zu erreichen, können folgende Verfahrenstypen nach dem Flurbereinigungsgesetz eingesetzt werden:

  • Regelflurbereinigung
  • Vereinfachte Flurbereinigung
  • Unternehmensflurbereinigung
  • Beschleunigte Zusammenlegung
  • Freiwilliger Landtausch

Der freiwillige Landtausch ist ein schnelles und einfaches Flurbereinigungsverfahren, um die Agrarstruktur ländlicher Grundstücke rasch neu zu ordnen und zu verbessern.

Infomaterial, Download

Landespflege

Große Bedeutung im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren hat die Durchführung von Maßnahmen der Landschaftspflege, auch zur Erhaltung, Pflege und Wiederherstellung der gewachsenen Kulturlandschaft unter Berücksichtigung tierökologischer Belange.

Aktuelle Projekte beim Landratsamt Tübingen

Weitere Informationen

Kontakt

Abteilung Vermessung und Flurneuordnung: Sachgebiet Flurneuordnung

Allgemeine Kontaktmöglichkeit

Landratsamt Reutlingen
Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung
Schulstraße 16
72764 Reutlingen
Fax: 07121 480-1837

Der Aufgabenbereich Flurneuordnung befindet sich im Landratsamt Reutlingen (Flurneuordnungsstelle Reutlingen / Tübingen / Zollernalb)

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.–Do. 8:00–12:00 und 13:00–16:00 Uhr
Fr. 8:00–12:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung

Kontaktübersicht

Sachgebietsleitung

Frau Schnelle

Übergeordnete Stelle