Baurecht

Baurecht, Bauordnung, Bauantrag: Verfahren, Wohnraumförderung, Denkmalschutz

Beschreibung

Der Wunsch nach den eigenen Vier Wänden ist für viele ein wichtiges Ziel. Damit Bauwillige möglichst schnell an ihr Ziel kommen, steht das Aufgabengebiet Baurecht gerne als Ansprechpartner zur Verfügung. Zuständig ist das Landratsamt für alle Gemeinden, die nicht über eine eigene Baurechtsbehörde verfügen: Ammerbuch, Dettenhausen, Dußlingen, Gomaringen, Hirrlingen, Kirchentellinsfurt, Kusterdingen, Nehren, Neustetten und Starzach.

Zu den Aufgabenbereichen des Landratsamtes gehören neben der bautechnischen und baurechtlichen Prüfung von Bauanträgen und Bauvoranfragen auch die Bereiche Denkmalschutz und Brandschutz. Weiter prüft das Landratsamt als staatliche Bauaufsichtsbehörde, ob bei der Bebauung und bei der Nutzung von Grundstücken die Anforderungen des öffentlichen Baurechts beachtet werden.

Den Bau oder Erwerb eines Familienheims unterstützt das Land Baden-Württemberg mit zinsgünstigen Förderdarlehen der L-Bank. Gefördert werden Familien und Alleinerziehende mit Kindern, aber auch schwerbehinderte Menschen mit besonderem Wohnraumbedarf, deren Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt. Anträge auf Wohnraumförderung für den Bau oder Erwerb eines Eigenheims im Kreis Tübingen sind bei der Wohnraumförderungsstelle des Landratsamtes einzureichen.

Zuständige Stelle

Der Aufgabenbereich Baurecht beim Landratsamt Tübingen ist zuständig für die Gemeinden:

Ammerbuch, Dettenhausen, Dußlingen, Gomaringen, Hirrlingen, Kirchentellinsfurt, Kusterdingen, Nehren, Neustetten und Starzach.

Bitte nehmen Sie Kontakt über Mail und Telefon auf – insbesondere auch für die Beratung vor Antragstellung.

Für baurechtliche Fragen in Gemeinden, die nicht vom Landratsamt betreut werden, wenden Sie sich bitte an:

Aufgabenbereiche

Verfahren

Wir haben für Sie Informationen zu den wesentlichen Themen und Verfahren im Baurecht zusammengestellt:

Energiesparendes Bauen und Sanieren

Kostenlose und neutrale Beratung rund um das Thema "Energiesparendes Bauen und Sanieren" und weitere Informationen erhalten Sie bei der Agentur für Klimaschutz Kreis Tübingen gemeinnützige GmbH:

Weitere Informationen

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Ordnung und Baurecht
Baurecht
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-4044

Allgemeine Sprechzeiten

Sekretariat des Aufgabenbereichs Baurecht

Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr

Kontaktübersicht

Übergeordnete Stelle