Abgeschlossenheitsbescheinigung
Wohnungseigentum, Aufteilung eines Gebäudes
Beschreibung
Bei der Teilung von Wohnungseigentum verlangt das Grundbuchamt (Notar) vor der Eintragung eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Hierin wird bestätigt, dass die künftige Eigentumswohnung alle Voraussetzungen erfüllt, die vom Gesetzgeber in Bezug auf deren Abgeschlossenheit verlangt werden. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird Ihnen von uns auf Antrag ausgestellt.
Verfahren, Antrag
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Landratsamt Tübingen
Abteilung Ordnung und Baurecht
Baurecht
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72072 Tübingen
Tel.: 07071 207-4018
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Sekretariat des Aufgabenbereichs Baurecht
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Do. 14:00–16:00 Uhr