Rechtliche Betreuung

Betreuungsbehörde, ehrenamtliche Betreuungspersonen und Bevollmächtigte, Berufsbetreuung

Beschreibung

Unter dem Begriff "rechtliche Betreuung" ist im Sinne des Betreuungsgesetzes (§§ 1814 ff. BGB) die rechtliche Vertretung eines volljährigen Menschen zu verstehen. Sofern dieser aufgrund einer Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen kann, wird ihm in einem Betreuungsverfahren ein rechtlicher Betreuer bestellt.

Die Betreuungsbehörde informiert und berät über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen, über Vorsorgevollmachten und andere Hilfen, bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird. Sie berät und unterstützt Betreuer und Bevollmächtigte auf deren Wunsch bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

Zu den Aufgaben der Betreuungsbehörde gehört zudem die Unterstützung des Betreuungsgerichtes im gerichtlichen Verfahren durch die Erstellung eines Sozialberichtes und den Vorschlag einer geeigneten Betreuungsperson. Hierzu nimmt die Betreuungsbehörde mit Menschen, für die ein Betreuer bestellt werden soll, Kontakt auf.

Unterschriften oder Handzeichen auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen können von der Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigt werden.

Verfahrensablauf

Möchten Sie für sich selbst oder Dritte eine Betreuung anregen?
Betreuungsanregungen sollten grundsätzlich direkt am zuständigen Betreuungsgericht erfolgen.

Weitere Informationen und ein Formular zur Anregung einer Betreuung finden Sie auf der Seite des Amtsgerichts Tübingen.

Betreuung anregen

  • Betreuungen
    Amtsgericht Tübingen: Beschreibung und Formulare

Betreuungsangebote der Betreuungsbehörde

  • Allgemeine Information zum Betreuungsrecht
  • Fachliche Unterstützung und Beratung von bestellten Betreuer:innen
  • Förderung eines ausreichenden Angebotes zur Einführung und Fortbildung von Betreuern und Bevollmächtigten
  • Beratung über Vollmachten und Betreuungsverfügungen

Weitere Zuständigkeiten der Betreuungsbehörde

  • Unterstützung des Vormundschaftsgerichtes in Form von Sachverhaltsermittlungen, Anhörungen, Eignungsfeststellungen und Betreuervorschlägen
  • Unterstützung beim Vollzug von Zwangsmaßnahmen wie Vor- und Zuführungen
  • Registrierung von beruflichen Betreuer:innen als zuständige Stammbehörde
  • Koordination der mit Betreuungsangelegenheiten befassten Institutionen und Organisationen
  • Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften unter Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- und Patientenverfügungen (wir bitten um vorherige Terminvereinbarung über unser Sekretariat)

Kosten

Das Beratungsangebot der Betreuungsbehörde ist kostenfrei.

Für Beglaubigungen ist nach § 7 Abs. 4 BtOG eine Gebühr von 10 Euro pro Beglaubigung zu erheben.

Betreuungsverein Landkreis Tübingen e. V.

Der Betreuungsverein Landkreis Tübingen e.V. bietet ehrenamtlichen Betreuer:innen und Bevollmächtigten konkrete Unterstützung in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben an. Weiter informiert der Betreuungsverein über Vollmachten und Patientenverfügungen.

Auf der Website des Betreuungsvereins finden Sie regelmäßig Veranstaltungshinweise und Informationsangebote im Landkreis Tübingen, welche zum Teil in Kooperation mit der Betreuungsbehörde angeboten werden.

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen

  • Rechtliche Betreuung
    Bundesministerium der Justiz: Informationen, Broschüre zum Betreuungsrecht und Vorsorgevollmachten, Mustervordrucke (auch in Leichte Sprache)
  • www.vorsorgeregister.de
    Bundesnotarkammer: Zentrales Vorsorgeregister, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, Registrierung

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Soziales
Betreuungsbehörde
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-2099

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.–Mi. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr
Fr. 8:00–12:00 Uhr
um Terminvereinbarung wird gebeten

Kontaktübersicht

Übergeordnete Stelle