Pflegschaft, Vormundschaft

Beschreibung

Vormundschaften und Pflegschaften sind persönliche und rechtliche Vertretungsaufga­ben. Die Erfüllung dieser Aufgaben kann nur mit dem Aufbau einer langfristigen Arbeitsbeziehung zum jungen Menschen gelingen.

Pflegschaft

Das Familiengericht kann die elterliche Sorge für Teilbereiche entziehen. Es werden dann für einzelne bestimmte Angelegenheiten Pflegschaften eingerichtet, z.B. für den Bereich

  • der Aufenthaltsbestimmung
  • der Gesundheitsfürsorge
  • der Personensorge
  • der Vermögenssorge.

Vormundschaft

Vormundschaften umfassen die gesetzliche Vertretung eines minderjäh­ri­gen Kindes in allen Angelegenheiten im Rechtsverkehr.

Amtsvormundschaften treten in der Regel für Kinder von minderjährigen Müttern kraft Gesetzes ein, bestellte Vormundschaften nach Ruhen oder Entzug der gesam­ten elterlichen Sorge.

Weitere Informationen

Kontakt

Abteilung Jugend: Sachgebiet Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft (BPV)

Allgemeine Kontaktmöglichkeit

Landratsamt Tübingen
Abteilung Jugend
BPV
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-6197

Telefonische Sprechzeiten

Mo.–Do. 8:00–12:00 und 14:00–16:00 Uhr
Fr. 8:00–12:00 Uhr
persönliche Besprechungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Kontaktübersicht

Sachgebietsleitung

Frau Klaiber

Übergeordnete Stelle