Waffen- und Sprengstoffrecht

Die Zustellung der entsprechenden Erlaubnisse erfolgt über Postversand.
Ansonsten nehmen Sie gerne Kontakt per Mail und Telefon auf.

Waffenrecht

Aktuelles

Erforderliche Unterlagen, Infomaterial, Download

Bevor eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt werden kann, müssen einige Unterlagen beim Landratsamt Tübingen vorgelegt werden. Informationen zum Waffenrecht und zu den erforderlichen Unterlagen sind hier zusammengestellt:

Onlinedienste Waffenrecht

Die waffenrechtliche Erlaubnis kann auch online über service-bw beantragt werden:

  • Waffenbesitzkarte
    Onlineantrag und Beschreibung
    Wenn Sie bereits eine Waffenbesitzkarte haben und lediglich eine neue Waffe in dieser eintragen lassen möchten, können Sie das ebenfalls über den Antrag "Waffenbesitzkarte beantragen" tun.
    Wählen Sie dazu an der entsprechenden Stelle im Antragsformular einfach die Option "Waffe in eine Waffenbesitzkarte voreintragen oder eintragen lassen" aus.
  • Europäischer Feuerwaffenpass
    Onlineantrag und Beschreibung
    Wenn Sie bereits einen Europäischen Feuerwaffenpass (EFP) haben und lediglich eine neue Waffe in diesen eintragen lassen möchten, können Sie das ebenfalls über den Antrag "EFP beantragen" tun.
    Beantworten Sie dazu an der entsprechenden Stelle im Antragsformular die Frage "Besitzen Sie bereits einen europäischen Feuerwaffenpass?" mit "Ja".

Formulare Waffenrecht

Rechtsgrundlagen

Sprengstoffrecht

Bevor eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) erteilt werden kann, müssen verschiedene Unterlagen beim Landratsamt Tübingen vorgelegt werden. Falls die Gültigkeit der Sprengstofferlaubnis nach §27 SprengG abgelaufen ist, muss eine Neuausstellung erfolgen. 

Onlinedienste Sprengstoffrecht

Formulare Sprengstoffrecht

Rechtsgrundlagen

Kontakt

Landratsamt Tübingen
Abteilung Ordnung und Baurecht
Waffenbehörde
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-3199

Allgemeine Sprechzeiten

Termine nach Vereinbarung

Kontaktübersicht

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