Einschulungsuntersuchung

Informationen für Eltern von Kindern im Vorschulalter zur Durchführung der Einschulungsuntersuchung (ESU) im Landkreis Tübingen

Um Zeit für eventuell notwendige Förderungen von Kindern zu gewinnen, wird in Baden-Württemberg die gesetzlich vorgeschriebene Einschulungsuntersuchung bereits im vorletzten Kindergartenjahr durchgeführt. Jährlich untersucht der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) des Gesundheitsamtes im Landkreis Tübingen ungefähr 2500 Kinder. Neben Seh- und Hörvermögen werden bei den vier- und fünfjährigen Kindern weitere wichtige Entwicklungsbereiche mit Schwerpunkt auf Sprache und schulische Vorläuferfertigkeiten (z.B. Fein-und Grobmotorik, mathematische Basiskompetenzen) erfasst. Bei einigen Kindern ist zusätzlich eine ärztliche Nachuntersuchung im Gesundheitsamt erforderlich. Im Jahr der Einschulung wird je nach kinderärztlicher Einschätzung eine weitere ärztliche Untersuchung mit Beratung der Eltern durchgeführt.

Bis September 2024 kommen diejenigen Kinder zur Basisuntersuchung, die zwischen 1. Juli 2018 und 30. Juni 2019 geboren sind und 2025 schulpflichtig werden. Ab Oktober/November 2024 beginnen die Einschulungsuntersuchungen derjenigen Kinder, die zwischen 1. Juli 2019 und 30. Juni 2020 geboren sind und im Jahr 2026 schulpflichtig werden.

Wenn ein Kind in den oben genannten Zeiträumen geboren ist, erhalten die Sorgeberechtigten vom Gesundheitsamt eine Einladung zur Untersuchung ihres Kindes.

Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 30. Juni 2025 sechs Jahre alt werden, können von ihren Eltern zur Schule angemeldet werden. Die Entscheidung über eine Einschulung dieser Kinder liegt bei der zuständigen Schule. Sie werden dann mit den anderen Kindern aus deren Jahrgang zur ESU eingeladen. Das bedeutet im Einzelfall, dass die ESU zwar vor der Einschulung stattfindet, jedoch eventuell nicht vor der Schulanmeldung.

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