Anzeige einer zeitweiligen Wasserversorgungsanlage
Zeitweilige Wasserversorgungsanlagen sind Anlagen, aus denen Trinkwasser entnommen oder an Verbraucher abgegeben wird und die
- zeitweise betrieben werden, einschließlich einer dazugehörenden Wassergewinnungsanlage und einer dazugehörenden Trinkwasserinstallation, oder
- zeitweise an eine zentrale Wasserversorgungsanlage, eine dezentrale Wasserversorgungsanlage, mobile Wasserversorgungsanlage oder eine Gebäudewasserversorgungsanlage angeschlossen sind.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie sind Eigentümer oder Betreiber einer zeitweiligen Wasserversorgungsanlage.
Verfahrensablauf
Die elektronische Meldung erfolgt durch den Eigentümer oder Betreiber.
Fristen
Vor Inbetriebnahme oder bei wesentlichen Änderungen.
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten
Keine
Hinweise
Bei Fragen melden Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt.
Freigabevermerk
29.02.2024, Landkreis Tübingen