Wasserschutzgebiete

Wasserschutzgebiete zum Schutz der Trinkwassergewinnung, Heilquellenschutzgebiete

Beschreibung

Zum Schutz der Trinkwassergewinnung werden Wasserschutzgebiete ausgewiesen, in denen die Nutzungsmöglichkeiten deutlich eingeschränkt sind. So soll gewährleistet werden, dass im Einzugsbereich eines Trinkwasserbrunnens keine Schadstoffe in den Untergrund gelangen.

Im Kreis Tübingen wurden auch zwei Heilquellenschutzgebiete ausgewiesen. In Rottenburg-Obernau befindet sich das Heilquellenschutzgebiet „Neue Schlossgartenquelle“ und zwischen Mössingen und Bodelshausen das Heilquellenschutzgebiet „Bad Sebastiansweiler“.

Weitere Informationen

Im Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) sind die Wasserschutzgebiete und Quellenschutzgebiete im Landkreis Tübingen abrufbar:

Kontakt

Abteilung Umwelt und Gewerbe, Sachgebiet Wasserwirtschaft, Abfallrecht und Bodenschutz

Allgemeine Kontaktmöglichkeit

Landratsamt Tübingen
Abteilung Umwelt und Gewerbe
Wasserwirtschaft, Abfallrecht und Bodenschutz
Derendinger Straße 40
72072 Tübingen
Fax: 07071 207-4199

Die Büros der Abteilung Umwelt und Gewerbe befinden sich in der Außenstelle Derendinger Straße 40.

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Do. 14:00–16:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung

Kontaktübersicht

Sachgebietsleitung

Herr Mittag

Übergeordnete Stelle