Bodenschutz

Mitwirkung an Verfahren zur Bauleitplanung

Beschreibung

Eine wichtige Aufgabe im vorsorgenden Bodenschutz ist die Mitwirkung an Verfahren zur Bauleitplanung (Flächennutzungspläne, Bebauungspläne). Im Außenbereich sind strenge Maßstäbe an die Begrün­dung neuer Flächenausweisungen anzulegen. Ziel ist es, einen schonenden, sparsamen Umgang mit Boden zu sichern.

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Kontakt

Abteilung Umwelt und Gewerbe, Sachgebiet Wasserwirtschaft, Abfallrecht und Bodenschutz

Allgemeine Kontaktmöglichkeit

Landratsamt Tübingen
Abteilung Umwelt und Gewerbe
Wasserwirtschaft, Abfallrecht und Bodenschutz
Derendinger Straße 40
72072 Tübingen

Die Büros der Abteilung Umwelt und Gewerbe befinden sich in der Derendinger Straße 40.

Allgemeine Sprechzeiten

Mo.–Fr. 8:00–12:00 Uhr
Mo.–Do. 14:00–16:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung

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Herr Mittag

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