Pflegefamilien

Fachdienst Vollzeitpflege: Pflegefamilien

Beschreibung

Pflegefamilien als "öffentliche Familien"

Wenn ein Kind nicht weiter in seiner Familie leben kann, dann wird über die Unterbringung des Kindes in einer Einrichtung oder einer Pflegefamilie entschieden. Dem Voraus gehen i.d.R. viele Bemühungen, Familie durch ambulante familienunterstützende Maßnahmen zu erhalten.

Die weitere Planung der Hilfe erfolgt in Zusammenarbeit mit den Pflegeeltern als auch den leiblichen Eltern. Die elterliche Sorge liegt häufig weiterhin bei den Eltern, in manchen Fällen wird diese auch ganz oder in Teilen durch einen Amtsvormund ausgeübt. Er vertritt an Elternstelle die Interessen des Kindes und ist somit ebenfalls ein wichtiger Kooperationspartner.

Die Betreuung eines Pflegekindes in der eigenen Familie erfolgt im öffentlichen Auftrag. Deshalb muss die Pflegefamilie in der Lage sein, verschiedene unterschiedliche Anfragen und Ansprüche von außen zuzulassen.

Pflegekinder entsprechen in ihrer Entwicklung meist nicht den Gleichaltrigen. Dies macht häufig eine besondere Förderung, psychotherapeutische Behandlung oder medizinische Versorgung notwendig. Manchmal muss auch eine spezielle Schulform oder zusätzliche Unterstützung im schulischen Bereich gefunden werden.

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Landratsamt Tübingen
Abteilung Jugend
Vollzeitpflege
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen

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