Waffen- und Sprengstoffrecht
Die Zustellung der entsprechenden Erlaubnisse erfolgt über Postversand.
Ansonsten nehmen Sie gerne Kontakt per Mail und Telefon auf.
Waffenrecht
Aktuelles
Erforderliche Unterlagen, Infomaterial, Download
Bevor eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt werden kann, müssen einige Unterlagen beim Landratsamt Tübingen vorgelegt werden. Informationen zum Waffenrecht und zu den erforderlichen Unterlagen sind hier zusammengestellt:
Onlinedienste Waffenrecht
Die waffenrechtliche Erlaubnis kann auch online über service-bw beantragt werden:
- Waffenbesitzkarte
Onlineantrag und Beschreibung
Wenn Sie bereits eine Waffenbesitzkarte haben und lediglich eine neue Waffe in dieser eintragen lassen möchten, können Sie das ebenfalls über den Antrag "Waffenbesitzkarte beantragen" tun.
Wählen Sie dazu an der entsprechenden Stelle im Antragsformular einfach die Option "Waffe in eine Waffenbesitzkarte voreintragen oder eintragen lassen" aus.
- Waffenbesitzkarte im Erbfall
Onlineantrag und Beschreibung
- Kleiner Waffenschein
Onlineantrag und Beschreibung
- Europäischer Feuerwaffenpass
Onlineantrag und Beschreibung
Wenn Sie bereits einen Europäischen Feuerwaffenpass (EFP) haben und lediglich eine neue Waffe in diesen eintragen lassen möchten, können Sie das ebenfalls über den Antrag "EFP beantragen" tun.
Beantworten Sie dazu an der entsprechenden Stelle im Antragsformular die Frage "Besitzen Sie bereits einen europäischen Feuerwaffenpass?" mit "Ja".
- Handel mit Waffen
Onlineantrag und Beschreibung
- Herstellung von Waffen
Onlineantrag und Beschreibung
- Verlust einer Waffe oder einer waffenrechtlichen Erlaubnis
Onlineantrag und Beschreibung
- Munitionserwerbsschein
Onlineantrag und Beschreibung
Formulare Waffenrecht
Rechtsgrundlagen
Sprengstoffrecht
Bevor eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) erteilt werden kann, müssen verschiedene Unterlagen beim Landratsamt Tübingen vorgelegt werden. Falls die Gültigkeit der Sprengstofferlaubnis nach §27 SprengG abgelaufen ist, muss eine Neuausstellung erfolgen.
Onlinedienste Sprengstoffrecht
- Sprengstoffe: Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen
Antrag auf Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz
Onlineantrag und Beschreibung
- Sprengstoffe: Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen
Antrag auf Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz
Onlineantrag und Beschreibung
- Sprengstoffe: Erlaubnis zum nicht gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang, Unbedenklichkeitsbescheinigung
Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz, Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Sprengstoffverordnung
Onlineantrag und Beschreibung
- Sprengstoffe: Umgang mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten, Anzeige
Onlineantrag und Beschreibung
Formulare Sprengstoffrecht
Rechtsgrundlagen
Kontakt
Landratsamt Tübingen
Abteilung Ordnung und Baurecht
Waffenbehörde
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072 Tübingen
Tel.: 07071 207-3115
Fax: 07071 207-93115
Allgemeine Sprechzeiten
Termine nach Vereinbarung