Registrierantrag Wassertiere

Wer einen Aquakulturbetrieb oder Angelteich, einen Fischtransport- oder -verarbeitungsbetrieb unterhält, privat einen Fischteich (auch Zierfische) hat, welcher eine direkte Verbindung zu natürlichen Gewässern besitz und keine Abwasseraufbereitungsanlage vorhanden ist, muss seine Haltung beim Veterinäramt anzeigen. Um der Anzeigepflicht nachzukommen, ist ein Tierhalterantrag mit den entsprechenden Daten auszufüllen und dem Veterinäramt zuzusenden.

(für Aquakulturbetrieben, Fischverarbeitungsbetrieben in denen die Tiere erst noch getötet werden und für in einem Weichtierzuchtgebiet gelegenen Versand- oder Reinigungszentrum, ist zusätzlich eine Genehmigung notwendig.)

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Aufgrund der unterschiedlichen Ansprüche der verschiedenen Fischarten und der unterschiedlichsten Haltungsformen variieren die Voraussetzungen sehr stark. Bitte erfragen Sie daher vorab beim Veterinäramt Tübingen unter veterinaerwesen@kreis-tuebingen.de, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen.

Verfahrensablauf

Nach Eingang des Tierhalterantrags prüft die untere Veterinärbehörde diesen auf Vollständigkeit. Ist eine Vollständigkeit gegeben, erhalten Sie die Registriernummer und die HIT-Zugangsdaten per Post.

Fristen

Die Registrierung der Fischhaltung hat vor Beginn der Tierhaltung zu erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

Vollständig ausgefüllter Tierhalterantrag.

Kosten

Für die Registrierung Ihrer Tierhaltung fallen keine Kosten an.

Hinweise

Die vergebene Registriernummer ist an den Ort der Tierhaltung auf Gemeindeebene gebunden. Sofern die Tierhaltung in eine neue Gemeinde verlegt wird ist eine neue Betriebsnummer zu beantragen. Verfügt die Tierhaltung über mehrere Standorte in mehreren Gemeinden, so ist für jeden Standort eine eigene Betriebsnummer erforderlich.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt.

Rechtsgrundlage

Fischseuchenverordnung

Freigabevermerk

07.10.2024, Landkreis Tübingen

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